Regulierung verlorenes Paket

Hallo alle Wissenden.

Ich habe via DPD ein Paket nach Italien versendet. Versicherter Versand inkl. Tracking. Seit dem 18.4.2018 ist dieses Paket verschwunden. Ich habe den Auftrag über die Webseite JUMINGO beauftragt. DPD sagt nach 4 Wochen sie seien für die Verlußtmeldung nicht zuständig, sondern JUMINGO. JUMINGO hat die verlußtmeldung entgegen genommen und an DPD weietergeleitet… so wei so gut !

Der Inhalt des Paketes war ein Buch aus meiner umfangreichen Privatsammlung ( ca. 1600 Bücher aus den vergangenen 4 Jahrzehnten)

JUMINGO möchte jetzt einen Wertnachweis für den Inhalt zwecks Regulierung habe… Diese. Kann ich aber verständlicher Weise nach einer so langen Zeit nicht beibringen.

Ich hab damals für das Buch 198,00 DM bezahlt und heute habe ich in Netz nach diesem Buch Recherchiert (ISBN -Suchmaschine). Von diesem Buch werden zur Zeit nur eine Handvoll antiquarisch angeboten zum Preis zwischen ca. 200 - 395€. Ich habe JUMINGO DAS ERGEBNIS MEINER RECHERCHE mitgeteilt. Heutebekomme ich die Nachricht, das ohne einen Wertnachweis nur. -und jetzt kommts - nach der Gesetzlichen Vorgabe reguliert werden soll ( ca. 19,00 €)

Es gibt den Paragraphen 429 HGB Wertersatz und der sagt aber etwas anderes.
Zitat : (1) Hat der Frachtführer für gänzlichen oder teilweisen Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen.
Zitat Ende

Ich würde jetzt gerne wissen, welche weitere Gesetzliche Vorgabe es gibt, oder ob ich Anspruch auf den tatsächlichen Wert habe, ( Nachweis eines vergleichbaren Buches).

Danke für eure Antworten schon einmal im Voraus
Jörg

Das schafft Arbeitsplätze! :confused:

Warum? „Der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme“ kann ja eben nicht nachgewiesen werden.
Wurde denn das Buch verkauft? Dann gibt es doch sicher einen vereinbarten Kaufpreis, den man nachweisen kann.
Jemand könnte jetzt auf die Idee kommen, eine Kaufquittung nachtr… aber neee! :smirk:

Gruß,

Kannitverstan

Nachtrag:

Blöde Frage - wenn das HGB relevant sein soll, muss es ja von einem Händler an den anderen gegangen sein. Für wahrscheinlicher halte ich allerdings, dass man das HGB in dem Fall vergessen kann. Richtig?

Hallo zusammen ,

Das Buch wurde NICHT verkauft !

Ich habe es einem Freund zum 60ten Geburtstag geschickt.

wenn HGB nicht anwendbar ist (DPD) ist ja ein Unternehmen (Handelspartner) würde dann BGB in Frage kommen und wel´cher § wäre das dann?

danke Jörg

DPD ist ein Unternehmen, du aber nicht. Schließlich hast du anfangs geschrieben

Auf der anderen Seite, was ich nicht verstehe, weil ich nicht so tief drin stecke bzw. mich damit bisher nicht befasst habe … ich habe mir die AGB von DPD angeschaut, und unter „12 Haftung“ steht bei 12.1.1 dass sie „für Verlust und Beschädigung des Gutes bei innerdeutschen Beförderungen im Rahmen der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches;“ haften, aber das HGB gilt für Kaufleute, und selbst wenn du einer sein solltest, du hast das Paket privat verschickt. Vielleicht kann jemand was dazu schreiben, der sich damit auskennt, das würde mich auch interessieren. Es geht zwar um den nationalen Versand, und wie ich nochmal nachgelesen habe, hast du dein Paket nach Italien geschickt, aber dennoch.

Aus den AGB von jumingo werde ich auch nicht wirklich schlau, was die Höhe der Haftung angeht.

Ich habe noch nicht herausgefunden, ob sich DPD (jumingo wohl eher weniger) sich am Schlichtungsverfahren Post beteiligen, das wäre sonst noch eine Möglichkeit:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html

Aber was haben sie als Grundlage für ihre 19 Euro angegeben? Bei DHL habe ich z. B. das gefunden (sorry für die Formatierung, habe jetzt aber keine Lust, alles noch hübsch zu machen:

  1. Wie hoch ist die Haftung bei online frankierten Sendungen?
    Deutschland:
    Bei Päckchen wird mit einer Buchung des
    Service Nachweis bei Verlust oder Beschädigung bis 25 Euro gehaftet.
    Ansonsten ist keine Haftung inkludiert.Haftung besteht bei nationalen Paketen und Express-Sendungen
    gegenüber dem Absender bei Verlust oder Beschädigung für den Warenwert
    des Inhalts grundsätzlich bis zur Summe von 500 Euro. EU-Weit:
    Haftung besteht bei EU-weiten Paketen gegenüber
    dem Absender bei Verlust oder Beschädigung für den Warenwert des
    Inhalts im Rahmen der gesetzliche Haftung nach Weltpostvertrag (UPU):
    40 SZR (Sonderziehungsrechte) pro Paket plus 4,5 SZR pro Kilo
    • Beispiel: legt man das Höchstgewicht von 20 kg und den SZR/Euro-Kurs
      von 1,1354 Euro** zugrunde ergibt sich eine maximale Haftung von 193,28
      Euro
  * durch Quittungen und Rechnungen nachzuweisen
  ** offizieller Umrechnungskurs des Weltpostvereins für 2009.

Falls Ihre Sendung innerhalb von sechs Werktagen nicht beim Empfänger eingetroffen ist, können Sie einen Nachforschungsauftrag erteilen.Falls Ihre Express-Sendung nicht am folgenden Arbeitstag
zugestellt wurde, wenden Sie sich bitte an den Express Kundenservice
unter 01805 / 345 300 1 (14 Ct. je angefangene Minute aus den deutschen
Festnetzen; ggf. abweichende Mobilfunktarife).Für Ihre DHL Maxitransporte wird beim deutschlandweiten
Versand gegen Verlust oder Beschädigung bis zum Warenwert des
Transportgutes, maximal jedoch bis zu einem Wert von 8,33 SZR
(Sonderziehungsrechte) pro Kilogramm Rohgewicht des Transportgutes
gehaftet. Es gilt der SZR-Kurs, den das Gut am Tag und Ort der Übernahme
hat. Den jeweils aktuellen Kurs inkl. historischer Kurse finden Sie auf
der offiziellen Seite der deutschen Transportversicherer unter
http://www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/szr/szr2008.htm

Die Sonderziehungsrechte haben aktuell einen Wert von etwa 1,2 Euro, also liegt das auf jeden Fall deutlich über deren 19 Euro, wenn auch leider deutlich unter dem aktuellen (und auch ursprünglichen) Buchwert.

Danke für die Antworten,

ich werde mal sehen was DPD/Jumingo jetzt antwortet?

mfg
Jörg