Regulierungsaufwand bei fremdverschuldeten Schäden

Wer Rechtsberatungshotlines anruft oder Rechtsanwälte konsultiert, wird in der Regel mit der Rechtsmeinung beschieden, daß der Zeitaufwand Geschädigter für die Abwicklung des Schadenfalles nicht erstattungspflichtig ist durch zuständige Haftpflichterversicherer.

Welcher Vorschrift entspricht dieser Usus?

Gibt es keine, können dann alle willkürlich handeln, oder gibt es eine Vorschrift, die nur Versicherungsunternehmen dazu befugt?

Wer schwer geschädigt wurde und jahrelang prozessieren muß, verzichtet damit auf sehr viel Schadensersatz. Also müßte es ein Gesetz geben, das ihn dazu verpflichtet.

Sicher können mir die Experten hier weiterhelfen.

Hallo,

das hat nichts mit Versicherungen zu tun, sondern damit, dass die eigene Mühewaltung kein Schadensposten ist.

Wie auch die dafür eingesetzten Mitarbeiter kein Schaden sind.

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ZeitAufwand02.php

VG
EK