Reha Entlassungsbericht

Hallo,
muss ein Reha-Entlassungsbericht an die gesetzliche
Krankenversicherung ausgehändigt werden, auch wenn die Kosten der Reha von der Deutschen Rentenversicherung getragen wurden?
Wie kann gegen einen fehlerhaften Entlassungsbetricht
vorgegangen werden, wenn Sachverhalte falsch dargestellt oder stark gekürzt worden sind, so das diese eine andere Bedeutung erhalten oder gar doppeldeutig ausgelegt werden können?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.

die krankenkasse interessiert nur der kurzbericht, ob arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen wurde.
ob man einen falschen bericht anfechten kann weiß ich nicht

Der Reha-bericht geht normalerwreise an den behandelnden Hausarzt. Natürlich ist es sinnvoll, auch die Krankenversicherung zu informieren.

Wenn man mit dem Bericht nicht einverstanden ist, kann man sich nur über den Arzt in den Widerspruch dazu begeben.

Nächste Instanz wäre dann eine Klage vor dem Sozialgericht.

Hallo,
eigentlich arbeiten Rentenversicherungsträger und gesetzliche KK zusammen, wenn es um krankheitsrelevante Dinge eines rentenver-sicherungspflichtigen Beschäftighungsverhältnisses geht. Von daher ist m. E. auch der entsprechende Informationsaustausch vorgesehen. Auch dein behandelnder Arzt müsste eigentlich an erster Stelle den Entlassungsbericht erhalten. Um näher zu deinem Problem eingehen zu können, fehlen mir Detailinformationen. Grundsätzlich hast du jedoch nach dem SGB V gegen alle Entscheidungen der Krankenkasse bzw. des Reha/Rentenversicherungsträger ein Anhörungsrecht bzw. insbesondere ein Widerspruchsrecht, so dass sich im Falle eines Widerspruchs die Widerspruchsstelle der betreffenden Organisation mit der Thematik eingehend beschäftigen muss und du dann einen detailierten Widerspruchsbescheid erhälts.

VG
ayro

Hallo Missipie,

normalerweise holt sich die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) den REHA -Bericht selbst. Gegen einen falschen/fehlerhaften Reha-Entlassungsbericht würde ich mich wehren und den Sachverhalt dazu schildern und eine Korrektur verlangen. Dass die Reha-Berichte „schöngeschrieben“ sind ist ein weit verbreitetes Übel, die REHA-Veranstalter gehen hier immer den Weg des geringsten Widerstandes, um Ihre zum Teil unnützen und verkehrten Anwendungen und Übungen der GKV „verkaufen“ zu können. Ich sellbst musste nach Absprache mit der REHA Leitung auch eine schlechte Erfahrung machen, da es zuerst geheissen hat -im gegenseitigen Einvernehmen- und dann im REHA-Bericht stand drin auf „eigenen Wunsch“ wobei u.U. große Nachteile zu erwarten sind. Also, Kampf ist angesagt, denn so etwas wird Ihnen nach Jahren noch vorgeworfen und sollte einmal Hartz 4 ins Haus stehen erhalten Sie evtl. den Zuschlag für bestimmte Erkrankungen nicht, da Sie ja selbst schuld sind.

Tut mir leid nicht geholfen zu haben

Mit freundlichen Gruss

Leo!

Nachtrag:

Es kann Ihnen auch passieren, dass bei vorliegender Krankheit nach der REHA Ihnen dann das Krankengeld um ca. ca. 30 % gekürzt wird, da Sie ja durch Ihr Verhalten dazu beigetragen haben, dass das Ziel der Reha nicht erreicht wurde.

Hallo,

der Entlassungsbericht ist wichtig kür die Krankenkasse. Es geht ja darum, welche weiteren Maßnahmen usw. gemacht werden müssen. Ist man arbeitsfähig oder nicht entlassen worden. Alles Fragen über Fragen. M.E. kann man nicht gegen den Entlassungsbericht „vorgehen“. Hier bestätigt der Arzt gegenüber den einzelnen Trägern seine Meinung. Diese kann natürlich von dem eigenem Empfinden abweichen. Hier gilt es zunächst das Gespräch mit dem Arzt bzw. mit Ihrem Arzt vor Ort zu suchen

Sorry, ich kann nicht helfen. Ich bin alles andere als Spezialist im deutschen Gesundheitswesen. Habe keine Ahnung, wieso diese Plattform mir plötzlich einen Expertenstatus zuschreibt.

Ich bin neu zugewandert in Deutschland und kämpfe noch mit vielen Verständnisfragen der (von der Schweiz aus gesehen) ausufernden deutschen Gesetzgebung. Und kämpfe noch mit vielen Zweistaatlichkeitsfragen (Dreiländereck am Bodensee tönt doch so schön…), weil ich in 2 Staaten wohne, im einen arbeite, im anderen Energieanlagen betreibe usw.

Ich hoffe andere können mehr helfen.

Hallo,
den Bericht müssen Sie nicht aushändigen, sollten dies aber tun, wenn Sie keine Nachteile erhalten wollen.
Außerdem kann sich die KK den Bericht auch besorgen…ist also egal, ob Sie oder der Bürokratieweg.
Medizinische Fakten des Berichtes können nur Mediziner verändern…und dagegen muss dann ein Mediziner…ergo Ihr behandelnder Arzt einen medizinisch begründeten Widerspruch einlegen, mit der Bitte um entsprechende korrektur.
Sie selber können da gar nichts bewirken.

Gruß und toi toi toi

Sorry das sind leider zu wenig Infos,
das ganze klingt wie ein Krimi.

kann nicht helfen.#
Gruß

Hallo Missipie,

zur Beantwortung deiner Frage fehlen noch wichtige Hintergrundinfo’s.
Ich habe Dir mal einen Link der deutschen Rentenversicherung beigefgügt.
Siehe dazu den 5 Spiegelstrich :
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/R…

Also rechtlich muss der Krankenkasse gegenüber sein O.K. gegeben werden.
Hier ist jedoch die offene Frage, wurdest Du von der Krankenkasse aufgefordert innerhalb einer bestimmten Frist den Kurantrag zu stellen ? Wenn dem so war, dann ist die Zustimmung automatisch erteilt und die Krankenkasse kann zurecht den Entlaßbericht anfordern.

Erhälst Du Krankengeld ? Wenn ja, und die Krankenkasse hat dich nicht aufgefordert einen Kurantrag zu stellen dann hat die Krankenkasse die Möglichkeit das Krankengeld einzustellen, wenn Du die Zustimmung zur Übersendung des Entlaßberichtes verweigerst. Denn als Bezieher von Krankengeld musst du alles mögliche tun, um deine Gesundheut wiederherzustellen. Mit einer verweigerten Zustimmung fehlen der Krankenkasse unter Umständen wichtige Imformationen dich auf dem Weg der Besserung zu untertsützen. Da dies dann von Dir „mutwilig“ wäre, könnte dein Anspruch auf Krankengeld eingefroren werden. Du würdest am ausgestreckten Arm verhungern !

Also Du siehst, es ist nicht zu empfehlen hier auf ein Recht zu pochen. Warum auch ?
Ich unterstelle mal dass du gesund sein willst und dafür ist die Übermittlung des Berichts an die Krankenkasse bzw. besser gesagt an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen nur von großem Vorteil.

Wenn Du der Meinung bist, dass der Entlaßbericht medizinisch falsch ist, dann hilft nur ein klärendes Gespräch mit dem Reha-Arzt der den Bericht verfasst hat.

Eventuell sieht dein behandelnder Arzt vor Ort auch Missstände und Ungereimtheiten, dann könnte er dich unterstützen und mit dem Reha-Arzt kurze Rücksprache halten. Von Mediziner zu Mediziner ist dies einfacher und verständlicher.
Wenn Du das alleine machst, dann ist die Frage mit welcher Note du dein Medizinstudium abgeschlossen hast. Denn mit einer Korrektur unterstellst du dem Reha-Arzt medizinische Inkompetenz. Also befrage deinen Arzt vor Ort, was er vom Bericht hält und vielleicht spricht er mit dem Reha-Arzt.

Ansonsten gibt es hier keine Möglichkeit einen anderen Bericht zu erhalten.

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Hallo,
muss ein Reha-Entlassungsbericht an die gesetzliche
Krankenversicherung ausgehändigt werden, auch wenn die Kosten
der Reha von der Deutschen Rentenversicherung getragen wurden?

Ganz eindeutig JA

Wie kann gegen einen fehlerhaften Entlassungsbetricht
vorgegangen werden, wenn Sachverhalte falsch dargestellt oder
stark gekürzt worden sind, so das diese eine andere Bedeutung
erhalten oder gar doppeldeutig ausgelegt werden können?

Sprich zuerst mit Deinem Hausarzt darüber, alles andere macht wenig Sinn.
Viel Erfolg und gute Besserung wünscht Dir
Jochen Seidel

Hallo,

wieso sollte Deine KV diesen Bericht haben wollen? Hast Du irgend einen Antrag auf Leistungen gestellt, der dies rechtfertigen könnte?

Wenn die Begutachtung des behandelnden Arztes der Reha Deiner Meinung nach falsch ist, dann lasse einen Facharzt ein entsprechendes Gegengutachten formulieren oder entsprechende fachärztliche Bescheinigungen von einem Arzt Deines Vertrauens einholen. Da Du hier keine weiteren Infos zum Gesamtsachverhalt mitteilst, muss ich mich auf diese Antwort beschränken. Generell gilt: Widerspruch gegen falsche Gutachten/Bescheide einlegen und im schlimmsten Fall juristische Hilfe einholen! Bei einfachen Entlassungsberichte handelt es sich im Zweifel nur um „Momentaufnahmen“ die nicht mit juristisch haltbaren Gutachten von Fachärzten oder Feststellungsbescheide eines Versorgungsamt vergleichbar sind!

Gruß

Vita

Hallo,

leider kann ich nicht weiterhelfen.

mfg

Marianne

Hallo,

wenn man z.B. Krankengeldbezieher ist, brauchen die Krankenkasse bzw. der Medizinische Dienst (MDK) den Bericht, um den weiteren Rehaverlauf (Rentenantrag? Arbeitsaufnahme?)beurteilen zu können. Wenn man die Zustimmung komplett verweigert, wird vermutlich das Krankengeld eingestellt.

Änderungen oder Ergänzungen kann nur die Rehaklinik vornehmen. Am besten telefonisch und schriftlich mit der Klinikleitung Kontakt aufnehmen. Bei Problemen kann man dann den Datenschutzbeauftragten kontaktieren.

http://www.fuhs.de/de/produkte/leitfaden/demo20/anwe…

Gruß

RHW

Hallo

bitte an einen Rechtsanwalt wenden!!!
Gruß
Franjo

Hallo!

den Reha-Bericht muss bei der Krankenkasse vorgelegt werden, da dieser Bericht für die Krankenkasse wichtig im Hinblick auf evtl. noch eintretende Arbeitsunfähigkeiten ist. Widerspruch kann beim Reha-Träger (Deutsche Rentenversicherung) beantragt werden. Am Besten vorher mit dem behandelnden Arzt eine Begründung verfassen.