REHA- Fragen allgemein

Hallo,

meine Bekannte hat heute die Zusage für eine REHA bekommen , welche am 15.06.21 beginnen soll ( Knie - Angelegenheit )

im vorab wurde schon die REHA in Bad Steben angekündigt ! … auf Anfrage bei der DRV ob eine REHA in Herzogenaurach auch möglich wäre , zwecks günstigerer Entfernung und Besuch …etc. , wurde nicht reagiert !

Frage:

  1. muß die REHA in Bad Steben angenommen werden ?
  2. ist der Termin zu kurzfristig ?

ich wurde damals bei meiner REHA gefragt , ob ich „egal wohin“ oder „ortsnah“ möchte .

  1. wie schaut es mit den Transport aus ? Hin/Zurück ( Selbstanreise und zurück oder Transportschein von AOK )

danke und Gruß

Hallo,

1+2.
es gibt das gesetzliche Wunsch- und Wahlrecht gem. § 8 SGB IX,
§ 8 SGB IX - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de),

das auch für die Klinik gilt, sofern diese aufgrund der medizinischen Indikation geeignet ist. Idealerweise macht eine Versicherter allerdings bereits bei Antragstellung davon Gebrauch.
Wenn aktuell keine Arbeitunfähigkeit besteht, kann dieses Wunsch- und Wahlrecht auch jetzt noch geltend gemacht werden, indem Deine Bekannte entweder per Telefon versucht, eine Umschreibung zu erreichen oder aber einen Teilwiderspruch wegen der Klinikvergabe einlegt. Dies kann aber den Reha-Antritt erheblich verzögern.
Grundsätzlich kann auch der Termin mit der zugewiesenen Reha-Klinik frei vereinbart werden, wenn keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.

Besteht aber Arbeitsunfähigkeit, muß jeder Schritt, der den Beginn der Reha hinauszögert, mit der Krankenkasse abgestimmt werden. Die KK muß ausdrücklich zustimmen.
Stimmt die KK nicht zu, kann sie für den Zeitraum, der den Reha-Beginn verlängert, die Zahlung von Krankengeld verweigern.

Würde Deine Bekannte den Bescheid bzw. die dazugehörigen Unterlagen aufmerksam lesen, würde sich die Frage nicht stellen. Bei Selbstanreise ohne medizinische Notwendigkeit werden idR ebenfalls nur die DB-Preise erstattet.

&tschüß
Wolfgang

2 Like

Hallo,
danke erstmal für deine Antwort .

hab nun mal selbst auch geggogelt und habe festgestellt , das die DRV-Bund wohl nur bestimmte Reha-Kliniken ( ich sag mal ) unter Vertrag hat ! leider isk die Klinik die sie gern nehmen würde nicht mit in deren Pool :frowning:

sie hat heute schon einen Antrag auf Änderung der zugewiesenen Rehaklinik bei der DRV-Bund gestellt ,

mal sehen was dabei rauskommt

Gruß
Caro

Hallo,
ich meine mich erinnern zu können, dass es nicht unbedingt eine Klinik sein muss, die einen Vertrag mit der DRV hat. Sie muss nur bestimmte Bedingungen erfüllen und der/die Versicherte muss ggf. die Mehrkosten übernehmen, die aufgrund der Wahl angefallen sind.
Gruss
Czauderna

Hallo,

bei der Frage, ob eine Reha-Klinik von der DRV-Bund belegt wird, muß man schon etwas den rechtlichen Rahmen kennen.
Zum einen gibt es auf den diversen speziellen Suchseiten oft nur die allgemeine Angabe „Deutsche Rentenversicherung“ ohne Zusatz. Das bedeutet, daß idR alle DRVen diese Klinik belegen.
Darüber hinaus gibt es umfangreiche Rechtsprechung zum Wunsch- und Wahlrecht. Unter anderem sagt diese (gefestigte) Rechtsprechung klar aus, daß eine Reha-Klinik von einem Reha-Träger auch akzeptiert werden muß, wenn bereits in der Vergangenheit Versicherte des jeweiligen Reha-Trägers ohne Zuzahlung dort zur Reha waren. Dann muß der jeweilige Reha-Träger grundsätzlich allen seinen Versicherten diese Klinik bezahlen - ebenfalls ohne Zuzahlung.
Und da wundert mich, lieber @Guenter_Czauderna, Deine pauschale Aussage

von jemandem, der eigentlich vom Fach ist, schon sehr.

Und da natürlich alle Reha-Kliniken ihre Betten voll belegt haben wollen, ist der einfachste Weg zur Klärung die Nachfrage per Anruf bei der Reha-Klinik selbst. Die meisten Reha-Kliniken helfen einem gerne mit entsprechenden Angaben für die Reha-Träger weiter.

In diesem Fall

hoffe ich, wie schon geschrieben, daß die Patientin derzeit nicht arbeitsunfähig ist, das könnte sonst ziemlichen Ärger mit der KK verursachen, wenn sich dadurch die Reha verzögert.

&tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,
da darfst Du Dich wundern, keine Frage - ich hatte ja auch geschrieben (meiner Erinnerung nach), demnach war dann die Erinnerung, was die Zuzahlung bei Nichtvertragskliniken angeht, eine falsche - Asche auf mein Haupt :sweat:
Zum Glück haben wir doch auch in diesem Forum User wie Dich, die bei solchen gravierenden Irrtümern sofort eingreifen und richtigstellen und das ist auch gut so
Gruss
Günter

Hallo,
ich bin nochmals in mich gegangen, habe auch erneut gegoogelt und bin fündig geworden.
Meine Erinnerung hat mich, was diesen Fall angeht immer noch getrogen und dein Einwand sowie deine Verwunderung, Wolfgang, bleibt nach wie vor berechtigt, aber so ganz war ich dann doch nicht so abwegig unterwegs - https://www.bund-verlag.de/aktuelles~kassenpatienten-duerfen-reha-klinik-nicht-frei-waehlen~.html - betrifft eben Krankenkassen und Reha.
Gruss
Guenter

1 Like

Hallo,

meine Bekannte war damals arbeitssuchend und hatte in der Zeit eine Knie-OP gehabt , Ihr wurde keine Reha angeboten usw. ( weiß nun nicht ab wann eine Reha in Anspruch genommen werden kann ) …auf jeden Fall ist das Knie nun nach der OP schlimmer geworden statts besser . Es wurde eine gewisse Zeit Krankengeld über die AOK bezogen.

die OP war fast vor 1,5 Jahren , jetzte wurde halt erst eine Reha angboten bzw, genehmigt .