Hallo,
bei der Frage, ob eine Reha-Klinik von der DRV-Bund belegt wird, muß man schon etwas den rechtlichen Rahmen kennen.
Zum einen gibt es auf den diversen speziellen Suchseiten oft nur die allgemeine Angabe „Deutsche Rentenversicherung“ ohne Zusatz. Das bedeutet, daß idR alle DRVen diese Klinik belegen.
Darüber hinaus gibt es umfangreiche Rechtsprechung zum Wunsch- und Wahlrecht. Unter anderem sagt diese (gefestigte) Rechtsprechung klar aus, daß eine Reha-Klinik von einem Reha-Träger auch akzeptiert werden muß, wenn bereits in der Vergangenheit Versicherte des jeweiligen Reha-Trägers ohne Zuzahlung dort zur Reha waren. Dann muß der jeweilige Reha-Träger grundsätzlich allen seinen Versicherten diese Klinik bezahlen - ebenfalls ohne Zuzahlung.
Und da wundert mich, lieber @Guenter_Czauderna, Deine pauschale Aussage
von jemandem, der eigentlich vom Fach ist, schon sehr.
Und da natürlich alle Reha-Kliniken ihre Betten voll belegt haben wollen, ist der einfachste Weg zur Klärung die Nachfrage per Anruf bei der Reha-Klinik selbst. Die meisten Reha-Kliniken helfen einem gerne mit entsprechenden Angaben für die Reha-Träger weiter.
In diesem Fall
hoffe ich, wie schon geschrieben, daß die Patientin derzeit nicht arbeitsunfähig ist, das könnte sonst ziemlichen Ärger mit der KK verursachen, wenn sich dadurch die Reha verzögert.
&tschüß
Wolfgang