Hallo Günter,
vielen Dank für Deine Antwort, ich habe in der Zwischenzeit auch auf der Seite er DRV eine kurze Auflistung der Anforderungen gefunden. Leider scheitert es in diesem Fall daran, das der Sohn eine 40-Std-Woche hat…
"Was sind die Voraussetzungen?
-Sie dürfen die Pflege nicht erwerbsmäßig
ausüben. Das heißt, die Pflege gehört nicht zu Ihrer beruflichen
Tätigkeit und Sie erhalten dafür kein Gehalt.
-Sie pflegen Ihren Angehörigen mindestens 14 Stunden pro Woche in häuslicher
Umgebung und das länger als 2 Monate im Kalenderjahr.Sollten Sie die
geforderten 14 Stunden wöchentlich nicht durch die Pflege einer Person
erreichen, kann auch die Zeit der Pflege mehrerer pflegebedürftiger
Personen zusammengerechnet werden.
-Die Pflege ist notwendig. Dies hat entweder der Medizinische Dienst der
Krankenkassen (MDK) oder die Gesellschaft für medizinische Gutachten mbH
(Medicproof) festgestellt. Die Prüfung erfolgt, sobald der Fragebogen
von Ihnen abgegeben wurde.
-Der Pflegebedürftige hat Anspruch auf Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung.
-Sie als Pflegender sind maximal 30 Stunden in der Woche erwerbstätig oder selbständig beruflich aktiv.Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz."
Quelle: DRV