Hallo,
eine Person stürzt und wird im Krankenhaus einige Wochen stationär behandelt. Anschließend wird sie aufgrund der noch bestehenden Beeinträchtigungen freiwillig kurzfristig (d.h. weitere zwei Wochen) in einem Pflegeheim untergebracht, wobei die gesetzliche Krankenkasse alles außer den „Hotelleistungen“ übernimmt. Sie bezieht weiterhin nach Auslaufen der Lohnfortzahlung Krankengeld.
Das Krankenhaus hatte im Namen der Patientin eine Reha-Maßnahme beantragt, die von der Deutschen Rentenversicherung genehmigt wurde. Nach zwischenzeitlichem Aufenthalt zu Hause steht nun die beantragte Reha-Maßnahme an.
Da die fragliche Person etwas unsicher im Umgang mit Behörden, Formalien & Co. ist, stellt sich nun die Frage, ob der Anspruch auf Übergangsgeld von der Deutschen RV wahrgenommen werden muß oder ob weiter Krankengeld bezogen werden kann, d.h. ihr das Ausfüllen weiterer Formulare erspart werden kann.
Gruß und Dank
Christian