In 08/2012 wurde bei der Deutschen Rentenversicherung (Bund) einen Reha-Antrag (Kur) gestellt. Nach erster Ablehnung, Widerspruch, Ergänzung der Krankenhausunterlagen etc. (der scheinbar mittlerweile übliche Schriftwechsel) erfolgt jetzt die Aufforderung, noch einen Sozialbericht einzureichen.
Ist denn das korrekt? Ist das nicht nur eine weitere Schikane um Zeit zu Schinden oder eine rein willkürliche Maßnahme? Was kommt danach?
Hat man Einfamilienhaus, ist seit mehr als 25 Jahren in Lohn und Brot, hat eine Lebensgefährtin und hat mit Alkohol sowie Drogen nichts am Hut, warum dann der Sozialbericht?
Sollte man dieser Aufforderung nachkommen oder doch gleich einen Rechtsanwalt einschalten?
Hallo Grußloser,
wie kommt es zu diesem Text ?
In 08/2012 wurde bei der Deutschen Rentenversicherung (Bund)
einen Reha-Antrag (Kur) gestellt. Nach erster Ablehnung,
Widerspruch, Ergänzung der Krankenhausunterlagen etc. (der
scheinbar mittlerweile übliche Schriftwechsel) erfolgt jetzt
die Aufforderung, noch einen Sozialbericht einzureichen.
Ist denn das korrekt? Ist das nicht nur eine weitere Schikane
um Zeit zu Schinden oder eine rein willkürliche Maßnahme? Was
kommt danach?
Nun Sie müssen ja nicht die Unterlagen einreichen - dann folgt eben die nächste Ablehnung.
Wenn man etwas haben will, sollte man schon auch die erforderlichen Unterlagen beibringen.
Eine zusätzliche Frage: hat die Krankenkasse die Reha abgelehnt ?
Gruß Merger
Hallo,
auch eine Reha kann man nicht einfach so „ersitzen“, sondern es müssen konkrete Umstände erfüllt sein, damit die Solidargemeinschaft so was finanziert.
In der Praxis scheitern Reha-Anträge oft an schlampigen bzw. unzureichenden Arztbegründungen.
Es gibt aber eine Stelle, die Antragstellern kostenlos kompetent berät und betreut - auch im Widerspruchsverfahren:
Die örtlich zuständige Reha-Servicestelle
http://www.reha-servicestellen.de/
&Tschüß
Wolfgang
Doppelt unsinnige Nachfrage…
Hallo Merger,
Eine zusätzliche Frage: hat die Krankenkasse die Reha
abgelehnt ?
… wenn es sich offensichtlich um einen Arbeitnehmer handelt und eine AHB ja lt. Fallschilderung auch nicht mehr in Betracht kommt, ist die GKV sowieso als Kostenträger aus dem Spiel.
Dabei hätte eine GKV aber auch gar nicht wegen Unzuständigkeit ablehnen dürfen, sondern den Antrag an den nach ihrer Meinung zuständigen Kostenträger weiterleiten müssen (§ 14 SGB IX).
Falls Du aber PKV gemeint hast, hättest Du es klarer ausdrücken müssen.
Gruß Merger
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
Hallo Merger,
Eine zusätzliche Frage: hat die Krankenkasse die Reha
abgelehnt ?
… wenn es sich offensichtlich um einen Arbeitnehmer handelt
und eine AHB ja lt. Fallschilderung auch nicht mehr in
Betracht kommt, ist die GKV sowieso als Kostenträger aus dem
Spiel.
Dabei hätte eine GKV aber auch gar nicht wegen Unzuständigkeit
ablehnen dürfen, sondern den Antrag an den nach ihrer Meinung
zuständigen Kostenträger weiterleiten müssen (§ 14 SGB IX).
Danke für die Info, war mir so nicht bekannt.
Falls Du aber PKV gemeint hast, hättest Du es klarer
ausdrücken müssen.
nein - die meinte ich nicht, da bei den meisten PKV-Tarifen Reha-Maßnahmen nur als Anschluss an eine Krankenhausbehandlung mitversichert sind.
&Tschüß
Wolfgang
Gruß Merger