von welcher Stelle lässt man sich folgekrankheiten einer gewalttat anerkennen?
brauch das für reha antrag
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brauch das für reha antrag
Hallo,genau kann ich es nicht sagen aber ich glaube vom Arzt.
von welcher Stelle lässt man sich folgekrankheiten einer
gewalttat anerkennen?brauch das für reha antrag
Hallo,
vom Arzt bei dem Du in Behandlung bist. Die Krankenkassen schicken Dich unter umständen dann auch noch zum Vertrauensarzt.
von welcher Stelle lässt man sich folgekrankheiten einer
gewalttat anerkennen?brauch das für reha antrag
da bin ich leider wieder mal überfragt. ich empfehle folgende maßnahmen: fragen sie den behandelnden arzt, sprechen sie mit dem amtsarzt der gemeinde und/oder wenden sie sich mit der frage an eine opferhilfevereinigung (z.b. weißer ring)
von welcher Stelle lässt man sich folgekrankheiten einer
gewalttat anerkennen?brauch das für reha antrag
Für die Durchführung des Opferschutzgesetzes sind in NRW die Landschaftsverbände zuständig. die helfen Ihnen sicher weiter. Ansonsten einmal Opferschutzgesetz Google, da findet man jede Menge Infos.
von welcher Stelle lässt man sich folgekrankheiten einer
gewalttat anerkennen?brauch das für reha antrag
Sorry Bastian,
das weiß ich nicht.
Einen Kurantrag stellt man bei der Rentenkasse wenn man noch arbeitsfähig ist.
Auch dein doc kann einen stellen und mit dir ausfüllen wenn du nicht genau Bescheid weißt, dafür sind die auch da.
Da dein doc Schweigepflicht hat kannst du ihm alles erzählen und er trägt es sicher auch richtig ein.
Solltest du ein Aktenzeichen haben bei gemeldeter Gewalttat brings einfach mit. Oder falls du in einer Selbsthilfegruppe bist kann dir derjenige welches das leitet sicher auch weiterhelfen.
Selbst deine Krankenkasse hat kostenlose Telefonnummern und hat für dich da zu sein und dir zu helfen !
Ich wünsche dir dass es klappt und falls du (was ich nicht denke bei sowas) abgelehnt wirst : nochmals nen Antrag stellen. Manche Kassen lassen sich schon sehr betteln
nur Mut !
mfG sweetsour
Hallo, reiche die Berichte der behandelnden Ärzte bei Deiner Krankenkasse ein. Diese wird dann wahrscheinlich alles an den medizinischen Dienst weiterleiten und dort wirst Du dann nochmal untersucht. Wenn der med.Dienst der Krankenkasse (MDK) eine Absage erteilt, lege Widerspruch ein und schalte evtl. einen Rechtsanwalt für Sozialrecht ein. Der kann auch helfen. Du mußt nur hartnäckig bleiben und Dich nicht abwimmeln lassen. Mit der einer KK habe ich da schon schlechte Erfahrungen gemacht. Als Patient hast Du auch das Recht über den Ort der Reha mitzubestimmen. Viel Glück!!!
Ich hoffe, helfen zu können und verbleibe mfg
Ingeborg
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gewalttat anerkennen?brauch das für reha antrag
Gesundheitsamt
LG
Uli
von welcher Stelle lässt man sich folgekrankheiten einer
gewalttat anerkennen?brauch das für reha antrag
Ich weiß es nicht, würde mich jedoch in ihrer Situation an den „Weißen Ring“ wenden. Diese Organisation steckt gewiss tief in der Materie.
Viel Erfolg!
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gewalttat anerkennen?brauch das für reha antrag
Hallo keine ahnung.
K.H.
von welcher Stelle lässt man sich folgekrankheiten einer
gewalttat anerkennen?brauch das für reha antrag
Hallo,
leider konnte ich erst heute aus technischen Gründen wieder auf meinen Account zugreifen.
Bevor ich antworte, muss ich zu meiner eigenen Sicherheit voranstellen, dass meine Antwort meine Meinung darstellt, ich keine Rechtsberatung geben kann oder darf, da ich kein Anwalt bin. Ich werde aber zumindest versuchen, die richtigen Wege zu bezeichnen. Meine Antwort kann jedoch im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung keinesfalls einen Anwalt ersetzen:
Also zur Frage, inwieweit man Folgeerkrankungen einer Gewalttat anerkennen lassen kann und wo man diese macht.
Es ist hier erst einmal festzustellen, dass eine Krankheit in „kausalem“ zusammenhang auf eine Ursprungsverletzung/Erkrankung stehen muss.
Was bedeutet das?
Es ist ein Unfall oder eine Gewalttat, also eine Körperverletzung geschehen, bei der eine Person verletzt wurde. Häufig sind Spätfolgen nicht sofort diagnostizierbar.
In dem Falle ist es wichtig, dass die Grundverletzung, die in direktem Zusammenhang mit der Tat oder dem Unfall steht, diagnostiziert und mit ärztlichem Gutachten oder Attest der Diagnose dokumentiert worden ist.
Treten im zeitlichen Ablauf weitere Krankheiten oder andere körperliche Einschränkungen auf, die mit der Grundverletzung oder Grundkrankheit in direktem Zusammenhang stehen, so kann man von einem kausalen Zusammenhang sprechen, also es sind Spätfolgen, bzw. Folgeerkrankungen, die nur deswegen aufgetreten sind, weil die Grunderkrankung/-verletzung vorgelegen hat.
Wo lässt man diese nun anerkennen?
Es stellt sich hier die Frage, für welchen Zweck man die Anerkennung benötigt.
Da gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Wo und wie nun also Anerkennung erreichen:
Zunächst einmal muss man sich um ein Folgegutachten bemühen, in dem dokumentiert ist, dass die Folge auf die Grundverletzung zurückzuführen ist. Dieses Gutachten erlangt man über entsprechende Fachärzte, die teilweise auch gerichtlichen Gutachterstatus haben können. Im Bereich der strafrechtlichen Schiene wird dies regelmäßig in den rechtsmedizinischen Institutionen erlangt. Dort sind entsprechende Gutachter vorhanden.
Wo nun beantragen?
Hat man das Gutachten, aus dem hervorgeht, dass es sich um eine Folgeerkrankung handelt, so stellt man seinen Antrag man sich an die zu beanspruchende Stelle.
Versicherungsforderungen - an die entsprechende Versicherung (Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung)
Schadensersatzforderungen - hier stellt man die Forderungen an den „Täter“. Das bedeutet, wenn eine Person eine Gewalttat verübt hat, so wird er für die Folgen schadensersatzpflichtig.
Rentenansprüche - diesen Punkt habe ich noch einmal hinzugefügt, da es sein kann, dass besondere Ansprüche bei Arbeitsunfähigkeit bestehen. Diese Anträge sind dann an die Rentenversicherung zu stellen.
ist es zu einer Behinderung, also eine gesundheitsbedingten körperlichen Beeinträchtigung gekommen, so kann man einen Antrag auf Behinderung stellen, durch die man gegebenenfalls Vorteile haben kann. Diesen stellt man bei der zuständigen öffentlichen Verwaltung.
Wenn ich das richtig verstehe, ist es zu einer rechtswidrigen Tat (Gewalttat - Körperverletzung, sexualdelikt o.ä.) gekommen. In diesem Falle hat man die Möglichkeit einen Antrag auf Entschädigung nach dem Opferschutzgesetz zu beantragen. Diesen stellt man an eine zentrale Stelle in jedem Bundesland. Wo die in dem jeweiligen Bundesland ist, kann man mit dem jeweiligen Stichwort Antrag OEG oder Opferentschädigungsgesetz oder ähnlich im Internet finden. Bei einer Strananzeige wird auch die zuständige Polizeidienststelle einen Hinweis auf Opferentschutz pp. gegeben haben. Hier kann man beispielsweise auch im Strafverfahren als Nebenkläger auftreten und auch entsprechende rechtliche Vertretung bekommen.
Bei Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit kann man sich auch an den Weißen Ring wenden, der auch Beratung, rechtliche Unterstützung und teils auch finanzielle Hilfe gibt.
Ich hoffe, ich konnte trotz des zeitlichen Verzuges ein paar Hinweise geben konnte…
Gruß
eterno
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Hi,
noch ein kurzer Nachtrag:
Da Sie das für den Reha-Antrag brauchen, stellt es sich so dar, dass die gleiche Diagnose durch einen Arzt gestellt werden muss, also dass die Folgeerkrankung direkt auf die ursprüngliche Erkrankung zurückzuführen ist.
Es ist also der gleiche Weg.
Mit diesen Attesten stellt man den Antrag an die zuständige Krankenkasse, um die Reha zu erhalten.
Die weiteren Abläufe dürften die gleichen sein.
Im Falle einer Ablehnung sollte man nicht sofort aufhören und die Ablehnung hinnehmen, sondern vielmehr auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Häufig wird nur aus Kostengründen zunächst einmal abgelehnt, obwohl man dennoch Anspruch auf Reha hätte.
Gruß
eterno
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gewalttat anerkennen?brauch das für reha antrag
hausarzt/facharzt. allerdings wird das ohne eine verurteilung schwierig
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gewalttat anerkennen?brauch das für reha antrag
Hallo,
beim Amt für Familie und Soziales, gibt es eine Opferentschädigungskasse. Dort, so denke ich, kannst du dein Ansinnen vortragen.
Viele Grüße - Rat
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Hallo,
Arzt, Psychologe, medizinischer Dienst überprüft gegebenenfalls.
MfG
KKl
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gewalttat anerkennen?brauche das für reha antrag
Hallo Bastian,
hier kann dir mit Rat und Tat zur seite stehen die Organisation „Der weiße Ring“. Regionale Ansprechstellen findest du leicht über Google.
Viel Glück
Hans
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