Rehabilitationsantrag

hallo erstmal,

Ich würde gene mal was wissen.
ich hatte 2013 einen arbeitsunfall mit Folgen, die bis heute anhalten.
Ich bin nun seit oktober 2014 arbeitslos und habe aber einen antrag beim arbeitsamt auf
Rehabilitation also sowas wie einstieg begleitung in die berufswelt gestellt. Nun würde ich gerne wissen ob man bis der antrag endlich mal durch ist arbeiten gehen darf oder nicht (bitte mit begründen warum man es denn zb nicht darf).

Mfg

[MOD Volker]Titel und einige Fehler im Text korrigiert

Denke an die Vollgen !

Niemand verbietet dass man eine Arbeit annimmt, es ist sogar erwünscht !

Da niemand die Vollgen des Arbeitsunfalles kennt, kann man doch auch schlecht sagen,was gegen eine Arbeit spricht.

MfG

Bitte, bitte, bitte - schreib nie wieder „Vollgen“, sondern „Folgen“. Erst hatte ich Fragezeichen in den Augen, dann die Befürchtung, dass das zu Augenkrebs führt …