Rehabilitationseinrichtung Pflicht?

Guten Tag :smile:

Ich schildere jetzt erstmal meinen Fall:

Ich bin seit Anfang Juni krank geschrieben und beziehe Krankengeld, allerdings nurnoch bis zum 31.12.12 da ich in der Zwischenzeit meinen Arbeitsplatz verloren habe. Danach würde ich H4 bekommen. Nun hat mich die Krankenkasse vor Rund einem Monat aufgefordert mich um eine Reha-Maßnahme zu kümmern, dem bin ich nachgegangen und habe bei der Deutschen Rentenversicherung Antrag auf Kur gestellt obwohl ich dies nie wollte. Nun habe ich vor kurzem ein schreiben bekommen dass der Antrag genehmigt wurde. Allerdings möchte ich garnicht in irgendeine Kur da ich beim Arbeitsamt eine Wiedereingliederung am laufen habe und ich wahrscheinlich anfang des Jahres eine Praktikumsstelle bekomme. Ich bin auch der Meinung dass ich diese Kur garnicht benötige!!! Und jetzt die eigentliche Frage: MUSS ich diese Kur antreten? Weil in dem Schreiben steht „Sie haben den Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach Aufforderung durch Ihre Krankenkasse gestellt. Eine Verschiebung des geplanten Beginntermins ist daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung Ihrer Krankenkasse möglich“ Die Kur würde mir momentan alles andere als helfen, sogar das Gegenteil wäre der Fall…

Hoffe auf baldige Antwort.
Vielen Danke und liebe Grüße! :smile:

Ich verstehe die Motivation der Krankenkasse nicht, weshalb sie Sie in eine Reha-Maßnahme zwingen wollen, wenn sie ab dem 01.01.2013 eh kein Krankengeld mehr zahlen muss. H4 ist schließlich eine staatliche Leistung. Was für Konsequenzen hat die Krankenkasse denn angekündigt, wenn Sie die Reha nicht antreten?

Liebe kathi,

ich würde mit der KK die neue Situation besprechen (Arbeitsamt, Wiedereingliederung, Praktikumsstelle) und daher den Verzicht auf die Kur mitteilen. Im Hinblick auf eine baldige Weiterzahlung der Kassenbeiträge durch einen ev. Arbeitgeber (in der Zukunft) wird sich das sicher regeln lassen, zumal Sie ja keine Kur wollen.
Alles Gute- Schaddie

Hallo …

… Du bist nicht verpflichtet die Reha anzutreten. Allerdings kann und wird die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld einstellen, wenn Du die Reha nicht antrittst. Wenn Du also bereits wieder arbeits- bzw. schulfähig bist (also nicht weiter krank geschrieben), wenn die Rehaantritt wäre, kannst Du entscheiden.

Gruß, Christian

Hi,
normalerweise ist das Antreten der Kur PFLICHT und kann nur in ganz wenigen Fällen verschoben oder gar abgelehnt werden. Hier würde ich vorschlagen: persönlich bei der Krankenkasse vorsprechen und mit dieser eine eventuelle Verschiebung der Kur absprechen. Ob der Grund, eine evtl. Praktikumsstelle antreten zu können, ausreicht, die Kur anschließend zu stellen, liegt aber im Ermessen der Krankenkasse. Gesundheit geht vor!
Gute Besserung und viel Glück

Hallo,
würde mich voll an die Vorgaben halten, sonst gibt es nur immense Schwierigkeiten. Das heißt die Krankenkasse um Verschiebung des Beginns unter Schilderung der beruflichen Möglichkeiten bitten.
Grundsätzhlich würde ich sagen, wer so lange krank ist, hat eine Kur wahrscheinlich nötig und dann sollte man damit nicht spaßen.
MfG
KKl

Guten Tag :smile:

Ich schildere jetzt erstmal meinen Fall:

Ich bin seit Anfang Juni krank geschrieben und beziehe
Krankengeld, allerdings nur noch bis zum 31.12.12 da ich in der
Zwischenzeit meinen Arbeitsplatz verloren habe. Danach würde
ich H4 bekommen. Die Krankenkasse hat mich vor rund einem
Monat aufgefordert mich um eine Reha-Maßnahme zu kümmern, dem
bin ich nachgegangen und habe bei der Deutschen
Rentenversicherung Antrag auf Kur gestellt obwohl ich dies nie
wollte. Nun habe ich vor kurzem ein schreiben bekommen dass
der Antrag genehmigt wurde. Allerdings möchte ich garnicht in
irgendeine Kur da ich beim Arbeitsamt eine Wiedereingliederung
am laufen habe und ich wahrscheinlich anfang des Jahres eine
Praktikumsstelle bekomme. Ich bin auch der Meinung dass ich
diese Kur garnicht benötige!!! Und jetzt die eigentliche
Frage: MUSS ich diese Kur antreten? Weil in dem Schreiben
steht „Sie haben den Antrag auf Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation nach Aufforderung durch Ihre Krankenkasse
gestellt. Eine Verschiebung des geplanten Beginntermins ist
daher nur mit ausdrücklicher Zustimmung Ihrer Krankenkasse
möglich“ Die Kur würde mir momentan alles andere als helfen,
sogar das Gegenteil wäre der Fall…

Hoffe auf baldige Antwort.
Vielen Danke und liebe Grüße! :smile:

Hallo normalerweise mußt du die Kur nicht Antreden aber
es könnte dann sein wenn du die nächste Kur beantragen tust das Sie dann Abgelehnt wird aber ich würde mit der Krankenkasse reden weil du ja ausicht hast eine neue
Arbeit zu bekommen das währ dann wichtiger wie di Kur.
K.H.

hallo kathi die frage,die du dir stellen mußt, bist du noch krank oder nicht? und danach handeln ! ob kur oder arbeiten.

Ich denke dass die Rentenversicherung da mit sich reden lässt. Am besten direkt den Sachbearbeiter (steht auf dem Bewilligungsbescheid) anrufen und das Problem schildern.

mfg

Hallo kathi2411,

selbstverständlich geht - auch garantiert aus Sicht des Rentenversicherungsträgers - die berufliche Zukunft vor den Antritt einer Rehabilitation. Es empfiehlt sich für Sie, die Angelegenheit mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Krankenkasse noch einmal zu bereden, um in diese Angelegenheit Klarheit zu bringen, da doch das Praktikum bzw. die berufliche Wiedereingliederung vorrangig von Interesse ist, was ja auch einleuchtend und verständlich ist.

Ich hoffe, hier weiter geholfen zu haben und verbleibe mit dem Wunsch für ein gutes Wochenende.
Viele Grüße,
Paragraf-X