Welche Noten muss ich in Englisch bzw. in meiner zweiten Fremdsprache gehabt haben um folgende Vorraussetzungen zu erfüllen?
(3) Die Sprachkenntnisse sind durch das Reifezeugnis
bzw. ein vergleichbares Abschlusszeugnis oder
durch anderweitige Bescheinigungen nachzuweisen,
die folgenden Abschlussgraden entsprechen: Englisch
- C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
(GER) bzw. UNIcert III; zweite moderne
Fremdsprache - B2 des GER bzw. UNIcert II; dritte
moderne Fremdsprache - B1 des GER bzw. UNIcert
I. Für die lateinische Sprache ist das Latinum nachzuweisen.
Über die Anerkennung von vergleichbaren
Zertifikaten anderer Institutionen entscheidet der
Prüfungsausschuss des Historischen Instituts.