Hallo Nike,
in aller Regel wird im vorliegenden Fall in den genannten Bundesländern eine Störung der öffentlichen Ordnung angenommen. Die Fahne wird beschlagnahmt (wenn sie nicht freiwillig und dauerhaft entfernt wird); weitere Konsequenzen für den Störer (etwa eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat) hat das nicht.
Grundsätzlich ist ein anonymer Anruf bei der 110 schon ausreichend. Ich würde mich allerdings nicht darauf verlassen, dass dann auch tatsächlich etwas geschieht.
Besser: persönlich Anzeige bei der lokal zuständigen Polizeidienststelle erstatten. Du bist dann sicher, dass die Anzeige aufgenommen wird und damit aktenkundig ist - sie muss daher auch verfolgt werden. Nicht abwimmeln lassen mit Sprüchen wie „da können wir nix machen“ o.ä. sondern auf Aufnahme der Anzeige bestehen. Für solche rechtlichen Bewertungen ist die Polizei nämlich nicht zuständig.
Wer lieber gleich zum Schmidt statt zum Schmidtchen geht, sollte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstatten. Bei den Staatsanwaltschaften sitzen Spezialisten, die sich mit dieser Art unerwünschter Propaganda im öffentlichen Raum befassen (zumindest ist dies in Rheinland-Pfalz so). Die Polizei handelt dann ggf. auf Weisung der Staatsanwaltschaft.
Du hast Anspruch darauf, dass man Dir mitteilt, was aus Deiner Anzeige geworden ist, wenn Du dies bei Erstatten der Anzeige verlangst. Wird nichts unternommen - etwa weil nach dem Ermessen von Polizei oder Staatsanwaltschaft keine Störung der öffentlichen Ordnung vorliegt - steht Dir der Beschwerdeweg offen.
Freundliche Grüße,
Ralf