Servus zusammen,
vorab: mir ist das mit der Rechtsberatung hier bewusst und sehe folgenden Post mehr so zu meiner Einordnung der Situation…
Ein ehemaliger Mitarbeiter hat Probleme mit irgendeinem Amt. Es geht wohl um zu viel bezogene Sozialleistungen. Auf jeden Fall wollen die von ihm 1200€. Nennen wir ihn Ernst.
Ernst kommt mit einer weiteren ehemaligen Angestellten (nennen wir sie Sina) zu seinem ehemaligen Boss (bekannt für seine soziale Ader). Beide bitten den ExBoss, Ernst die Kohle zu leihen. Nachdem Ernst aber in eine andere Stadt zieht und mittelfristig wohl keine Rückzahlungen leisten kann, erklärt sich Sina bereit die Kohle im Rahmen einer Aushilfstätigkeit in den nächsten paar Monaten reinzuarbeiten.
Nachdem aber besagter Boss Ernst die Kohle in die Hand gedrückt hat, sind beide nicht mehr erreichbar und reagieren weder auf Anrufe noch Nachrichten.
Klar ist: zivilrechtlich einklagen würde funktionieren.
Was mich jetzt interessieren würde: Kann man den beiden auch strafrechtlich an den Karren fahren?
Merci für Euren Input
Nick