Reicht ein unterschriebens Fax?

Web.de, eingelockt, wollte Emails abrufen und habe eine Club-Mitgliedschaft an der Backe.
Gedacht, nicht schlimm, schnell eine Kündigung geschrieben, ausgedruckt, unterschrieben, eingescannt, und an Web.de an 07219608097 gefaxt.
Darauf hin habe ich nichts mehr gehört, die mir nach 3-4 Monaten eine Rechnung für eine Club-Mitgliedschaft ins Postfach flatert.
Nochmals gekündigt und eine Bestätigung für in einem Jahr bekommen.
Dann habe ich angerufen, 15 Minuten ihre Musik angehört, was ein Service, bis man mir sagte die erste Kündigung sei unglültig da ich nicht angerufen hätte.

Stimmt das, wenn ich eine unterschriebenes Fax schicke, das ich dann erst 15 Minuten am Telefon hängen muss, damit die Kündigung wirksam wird?

Das ist das falsche Brett. Geh mal zu den Rechtsfragen und achte auf die richtige Formulierung der Frage, sonst wird sie dort gelöscht.

Häufig ist es so, das du an einer anderen Stelle kündigen mußt.

Allgem. zu Fax: Wie willst du nachweisen das du es gesendet hast???

Es gibt entsprechende Urteile die folgendes aussagen:
Fax dient nur zur schnellen Übermittlung auf Vertrauensbasis.
Ist dies nicht nicht vorhanden:
Es sollte immer ein Hinweis vorhanden sein, das eine schriftl. Ausgabe / Zusendung des Faxes folgt.

Einfach nicht zahlen und dauernd mahnen lassen ist auch nicht zu empfehlen.
Gibt Einträge bei Schufa und Co.
Trotzdem viel Erfolg,
Werner

PS:
Versuche es mal über den Verbraucherschutz

Allgem. zu Fax: Wie willst du nachweisen das du es gesendet
hast???

Z.B. Qualifizierter Sendebericht. Auf dem ist sogar der Inhalt des Schreibens zu erkennen, im Gegensatz zum Einlieferungsbeleg eines Einschreibens, der ja nur besagt, dass ein Umschlag (mit welchem Inhalt auch immer) verschickt wurde.

Es gibt entsprechende Urteile die folgendes aussagen:
Fax dient nur zur schnellen Übermittlung auf Vertrauensbasis.

Vielleicht hättest Du erwähnen sollen, dass es bei diesen Urteilen um Fälle handelte, bei denen ausdrücklich vereinbarte oder gesetzliche Schriftformerfordernisse galten. Ist die Schriftform nicht erforderlich, kann man selbstverständlich Willenserklärungen per Fax rechtswirksam abgeben.