Reifengröße weicht von den Angaben im Fahrzeugschein ab

Wir haben uns vor ein paar Wochen einen neuen VW Polo im Autohaus gekauft.
Jetzt ist mir aufgefallen daß im Fahrzeugschein lediglich eine Reifengröße von 175/70 R 14 eingetragen ist, das Auto hat aber 185/60 R 15 Reifen drauf.
Darf das sein oder habe ich da was falsch verstanden.
Vielen Dank im voraus für eure Antworten

Hallo!

Wie schon geschrieben, aus Platzgründen kann nur 1 Reifengröße eingetragen sein. Schon ab Werk kann man mehrere Reifengrößen bestellen, je nach Typ und Motorisierung.
Deine 2 Typen sind vom Abrollumfang (wichtig für den Tacho !) exakt gleich. Das geht also.
Der Tipp mit dem Mitführen einer Gesamtliste der zulässigen Reifengrößen ist nicht verkehrt. Aber kein Polizist wird bei 175/R14 oder 185er /R15 schon stutzen und die Zulässigkeit bezweifeln.

MfG
duck313

Hi, seit es die neuen Fahrzeugscheine gibt sind da nicht mehr alle erlaubteb Felgen- Reifenkombinationen eingetragen.
Zum Autohaus fahren, einen Ausdruck aller erlaubten Felgen-Reifenkombis verlangen, das Dokument immer mit sich führen (wegen eines übereifrigen Trachtengrupplers) und gut ist´s.
MfG ramses90

Was sagt denn im Fahrzeugbrief / Zulassung Teil II?
Dort sind i.A. alle ab Werk erlaubten Größen aufgelistet.
Aber den Wisch muß / sollte man nicht immer dabei haben, da er zum Teil als Besitzurkunde gilt.

In wie fern eine Kopie von einem Schreiben von irgendeinem Autohaus einen Polizisten von irgendwas überzeugen kann, weiß ich nicht. Solche Schreiben kann mein Drucker ja auch.

Da sind in der Regel seit dem 1.10 2005 eben nicht mehr alle erlaubten Felgen-Reifen Kombinationen im neuen EU KFZ Schein aufgeführt!
Die einzig vernünftige und richtige Antwort wäre gewesen, dass man ausser dem Fahrzeughersteller noch den TÜV konsultieren kann, denn der hat ein Verzeichnis in dem das aufgeführt wird.
Und in dem „Wisch“ Teil 2 steht auch nur noch eine 1 Reifengröße drin.
Und es war nicht die Rede von einer Kopie dea Autohauses sondern von einer Bescheinigung des Autohauses die die erlaubte Bereifung des Herstellers bescheinigt.
Geht doch nix über ´n gepflegtes Halbwissen. ramses90

Also, zumindest bei meinem Wagen von 2009 stehen mehrere Größen in Teil II („Fahrzeugbrief“) und nur eine im Teil I („Fahrzeugschein“)

Ab Werk steht nur die Standard-Stahlfelge im Schein, aber die bessere Fahrzeugvariante wird ab Werk mit Alufelgen anderer Größe geliefert, die auch im Brief steht.

Daher der Hinweis, ob es nicht doch im „Brief“ steht.

Im Grunde muß die Reifengröße nicht mehr im Schein stehen, und auch die Polizei muß wissen, daß das so ist. Murren kann sie nur, wenn das Rad deutlich zu groß aussieht. Es kann im Einzelfall natürlich sein, daß der Verdacht unbegründet ist, dann hilft ggf. ein Schreiben, welches bestätigt, daß die Reifen OK sind. Aber ob die Polizei sich mit „einer Bescheinigung des Autohauses die die erlaubte Bereifung des Herstellers bescheinigt“ zufrieden gibt?