Hallo,
habe kürzlich ein Auto gesehen, was auf der Hinterachse Winterreifen fuhr, aber auf der Vorderachse Sommerreifen. Der Fahrer wollte wohl sparen… Ist das überhaupt rechtens?
LG BierKiste
Hallo,
habe kürzlich ein Auto gesehen, was auf der Hinterachse Winterreifen fuhr, aber auf der Vorderachse Sommerreifen. Der Fahrer wollte wohl sparen… Ist das überhaupt rechtens?
LG BierKiste
Hi,
habe kürzlich ein Auto gesehen, was auf der Hinterachse
Winterreifen fuhr, aber auf der Vorderachse Sommerreifen. Der
Fahrer wollte wohl sparen… Ist das überhaupt rechtens?
Ja. Man darf sogar vorne links einen Sommer- und vorne rechts einen Winterreifen fahren und hinten genauso oder umgekehrt. Voraussetzung: Mindestprofiltiefe 1,6 mm.
Das ist ganz praktisch, wenn man im Sommer in den Urlaub fährt und als Ersatz- einen Winterreifen mitnimmt.
Gruß S
Tach!
Rechtens ja, sinnvoll nein.
M.
Hallo.
Ja, das ist es. Auf einer Achse müssen gleiche Reifen sein. Die Achsen können unterschiedliche Reifen haben. Ob das einen Sinn ergibt - ?
Gruss Peter
Hallo,
habe kürzlich ein Auto gesehen, was auf der Hinterachse
Winterreifen fuhr, aber auf der Vorderachse Sommerreifen. Der
Fahrer wollte wohl sparen… Ist das überhaupt rechtens?
Kommt darauf an,
dass er nicht gegen den § 2 Abs.3a
des STVO verstößt.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__2.html
Gruß Merger
Hi
Soweit richtig , obwohl es sinnvoller ist einen Winterreifen ( Ersatzrad ) im Pannenfalle auf zu ziehen , als so eine Schallplatte von Notrad
gruss
Toni
Hi,
Auf einer Achse müssen gleiche Reifen sein.
Nein, wie ich schon unten schrieb: Man darf auch auf einer Achse mischen.
Gruß S
Zusatzfrage
Hallo zusammen!
Zu diesem Thema hätte ich eine Zusatzfrage:
Mal angenommen ein Autobesitzer verfügt über je einen Satz Winter- und Sommerreifen.
Die Sommerreifen haben das Format 185/60 R14.
Die Winterreifen haben das Format 175/65 R14.
Dürfte der Faherer diese auch beliebig mischen?
Falls nein, wie verhält es sich denn, wenn der Fahrer mit Winterreifen (175/65 R14) unterwegst ist, dann eine Reifenpanne hat und das Ersatzrad die Größe 185/60 R14 aufweist?
Welche Einschränkungen hätte der Fahrer zu beachten?
Wie verhält es sich überhaupt mit einem dieser Mini-Notlaufräder?
Gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene zeitliche Beschränkung, in der der Betrieb von „unpassenden“ Rädern erlaubt ist? Oder gibt es dann sowas wie eine maximale Wegstrecke, die zurück gelegt werden darf?
Freue mich auf alle Anworten!
Viele Grüße
Tomm
Hi Toni!
Soweit richtig , obwohl es sinnvoller ist einen Winterreifen (
Ersatzrad ) im Pannenfalle auf zu ziehen , als so eine
Schallplatte von Notrad
Da hast Du natürlich recht.
Ein vernünftiges Auto verfügt jedoch über ein vollwertiges Ersatzrad.
Gruß,
M.
ähm…
Nach § 36 (2a) StVZO zwar schon,
jedoch nicht nach Richtlinie 92/23/EWG
Unnd nur weil der TÜV und ADAC hier nur die Neuauslieferung drauf interpretieren, muss das noch lang nicht richtig sein.
Hallo zusammen!
Hallo,
Die Sommerreifen haben das Format 185/60 R14.
Die Winterreifen haben das Format 175/65 R14.
Dürfte der Faherer diese auch beliebig mischen?
wenn nicht in der Zulassung eingetragen, nein…auch nicht verteilt auf 2 Achsen.
Falls nein, wie verhält es sich denn, wenn der Fahrer mit
Winterreifen (175/65 R14) unterwegst ist, dann eine
Reifenpanne hat und das Ersatzrad die Größe 185/60 R14
aufweist?
Er kann das Ersatzrad dort lassen, wo es ist…
Welche Einschränkungen hätte der Fahrer zu beachten?
Fahrtechnisch-physikalisch?
Wie verhält es sich überhaupt mit einem dieser
Mini-Notlaufräder?
Sie sind in der Reifenmischung sehr viel weicher… Schon eine Vollbremsung und du hast eine Bremsplatte. Außerdem sind sie in der zulässigen V/max (stark) eingeschränkt und gewährleisten nur eine unzureichende Fahrstabilität in Kurven u. v. a. D. bei Ausweichmanövern.
Gibtes eine gesetzlich vorgeschriebene zeitliche
Beschränkung, in der der Betrieb von „unpassenden“ Rädern
erlaubt ist? Oder gibt es dann sowas wie eine maximale
Wegstrecke, die zurück gelegt werden darf?
M. W. nein…außer vlt. dass man so schnell wie möglich die in der Zulassung vorgeschriebene Größe wiederherstellen muss…
Freue mich auf alle Anworten!
Viele Grüße
Tomm
Gruß
rolli
Kleine Ergänzung…
und gewährleisten nur eine unzureichende Fahrstabilität in Kurven
u. v. a. D. bei Ausweichmanövern.
…vor allen Dingen, wenn sie von der Felge gedrückt/gerissen wurden…