Reifenwechsel Motorroller legal

Hallo liebe Community,

angenommen, man hat einen 50ccm Roller, der derzeit noch originalbereift ist und der Vorderreifen den Luftdruck nicht halten kann und möchte die Reifen wechseln (anderer Hersteller, aber Originalgröße), muss diese „Änderung“ dann auch vom TÜV abgenommen und eingetragen werden oder ist dies so möglich?

Hat ein Motorroller einen Fahrzeugschein? Reifengröße und erlaubte Hersteller sollten da zu finden sein. Die müssen dann m. E. auch genommen werden!

Es gibt z. B. Autos, für die extra Reifen entwickelt werden.

Gruß Herr_Schulz

angenommen, man hat einen 50ccm Roller

Hat ein Motorroller einen Fahrzeugschein?

Wohl eher nicht. Aber eine Betriebserlaubnis.

Reifengröße und erlaubte Hersteller sollten da zu finden sein.

Erlaubte Hersteller? VEB Plaste & Elaste Zweiradreifen. Muss ich jetzt auf den Felgen fahren? Erlischt die Betriebserlaubnis mit Umfirmierung, Übernahme, Insolvenz des Herstellers?

Die müssen dann m. E. auch genommen werden!

Das ist allerdings nicht maßgeblich.

Es gibt z. B. Autos, für die extra Reifen entwickelt werden.

Du meinst sowas wie den hier, der nicht mit 185ern gefahren werden darf kann, sondern mit 27.00R49 (E4)?

osmodius

4 Like

Hallo Nino,
was sagt die Betriebserlaubniss aus, sind dort evlt. Reifen vorgeschrieben? Wenn nein; Reifen der Wahl identisch der vorhandenen Grösse und gut iss.
MfG

Hallo!

Also bei älteren Modellen gibt es sehr wohl solche Reifenbindungen. Bei den neueren nicht mehr.

Und sonst gilt natürlich erstmals das lt. Betriebserlaubnis. Es gibt aber auch nachträglich genehmigte Reifen, erfragt man am besten beim Hersteller (manche haben das auf der Homepage, Honda z.B.). Und die dritte (teure und meist daher sinnlose) Variante wäre, dass man sich einen speziellen Reifen selbst genehmigen lässt.

Gruß
Tom

Danke!

Hallo,

Also bei älteren Modellen gibt es sehr wohl solche
Reifenbindungen. Bei den neueren nicht mehr.

für die Maße von Felge und Reifen sicher, dem habe ich auch nicht widersprochen. Eine Vorgabe des Reifenherstellers habe ich bisher weder bei 50ccm noch bei zulassungspflichtigen motorisierten Zweirädern gesehen. Das älteste Model ist dabei Bj '59.

Und sonst gilt natürlich erstmals das lt. Betriebserlaubnis.

Was denn auch sonst? Was der Hersteller in seinen Handbüchern, Werbeprospekten oder sonst wo schreibt, ist für die Zulassung völlig unerheblich.

Gruß

osmodius

Super!

Danke für die zahlreichen Antworten, ihr habt mir sehr geholfen!

LG

Hallo!

ja dann hast du es halt noch nicht gesehen. Ich hingegen schon und man findet das auch in allen Listen der Reifenhersteller. Meine Honda PC38 Bj 2006 ist lt. EG-Typenzulassung nur für bestimmte Reifen zugelassen, genau nach Marke und Typ. Vor zwei Wochen habe ich den Michelin Pilot Road 3 montiert, der hat dementsprechend eine ausdrückliche nachträgliche Genehmigung für das Motorrad.

Gruß
Tom

„für die Maße von Felge und Reifen sicher, dem habe ich auch nicht widersprochen. Eine Vorgabe des Reifenherstellers habe ich bisher weder bei 50ccm noch bei zulassungspflichtigen motorisierten Zweirädern gesehen. Das älteste Model ist dabei Bj '59.“

Dafür können wir nichts!

Herrn_Schulzs Mofa (1989) Zündapp Hai 25 hatte in der Betriebserlaubnis einen Metzler-Reifen vorgegeben!

Gruß Herr_Schulz