Reihengeschäfte CHINA DEUTSCHLAND SCHWEIZ

Hallo zusammen! Wir sind ein mittelständisches Unternehmen in Deutschland und wollen Taschen aus Fernost, vor allem China, zu unseren Kunden in der Schweiz im Streckengeschäft einführen. Jetzt wissen wir nicht, wie es sich mit der Umsatzsteuer verhält. Ich habe diesbezüglich auch schon mit der IHK telefoniert, aber es wurde mir dort sehr umständlich erklärt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es so kompliziert ist. Meine Frage an die IHK war: „Welchen Nachweis brauche ich um zu belegen, dass die Ware direkt von China in die Schweiz ging, um unsere Rechnung an den Schweizer Kunden Umsatzsteuerfrei auszustellen. Reicht da die Speditionsbescheinigung mit der Rechnung der Spedition? Ein ABD gibt es ja in dem Fall nicht“. 

Wir haben zwei verschiedene Fälle. 

  1. Wenn unser Kunde kein eigenes Zollkonto besitzt, laufen die Einfuhren über unser Aufschubkonto, obwohl die Ware direkt in die Schweiz geliefert wird. Dürfen wir die Ware in diesem Fall umsatzsteuerfrei an unseren Kunden berechnen? 

  2. Im zweiten Fall besitzt der Kunde eine eigene Zollnummer mit eigenem Aufschubkonto. In dem Fall läuft die Verzollung direkt über unseren Kunden. Dürfen wir diese Ware umsatzsteuerfrei berechnen? Ich hoffe, ich habe mich deutlich und verständlich ausgedrückt. Ich bin leider kein Profi.

Servus,

Du gehst mit „um … umsatzsteuerfrei auszustellen“ nicht von richtigen Voraussetzungen aus:

Ihr führt einen in der CH MWSt-pflichtigen Umsatz aus und müsst Euch in diesem Zusammenhang in der CH steuerlich erfassen lassen.

Euer Umsatz wäre nur steuerfrei, wenn die Ware von D in die CH ausgeführt würde. Wird sie aber nicht.

Schöne Grüße

MM

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort. Das selbe hat der Herr von der IHK gesagt, nur etwas komplizierter :wink: