Reihengeschäft - Korrekte USt-Behandlung

Liebes Forum,

findet sich jemand, der den folgenden Fall umsatzsteuerlich richtig darstellen kann:

Ein deutscher Hersteller verrechnet dem österreichischen Kunden eine Lieferung. Die Lieferung selbst geht nach Österreich. Allerdings nicht an den österreichischen Kunden, sondern an dessen deutschen Kunden mit deutscher UID.

Wer muss wem welche Umsatzsteuer in Rechnung stellen?

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe!

Servus,

wo in der Reihe ist die bewegte Lieferung? Konkret: Durch welchen der drei Unternehmer wird die Ware in Bewegung gesetzt?

Und nebenbei: Was für eine Einrichtung hat denn der deutsche Endkunde in Österreich, wenn es keine Betriebsstätte ist?

Schöne Grüße

MM

Guten Morgen,

Entschuldigung für die fehlende Angabe! Die Lieferung ist vom Produzent in DE beauftragt, direkt zum endgültigen Lieferort in AT. Das Verhältnis unseres Endkunden in DE zum Lieferort in AT ist uns nicht bekannt, wir kennen nur die Lieferadresse. Es ist wahrscheinlich ein österreichischer Kunde unseres deutschen Kunden. Theoretisch könnte es auch eine Betriebsstätte sein. Auf der Bestellung steht aber ausdrücklich die Rechnungsadresse in DE mit deutscher UID.

Harald.

Hallo Harald,

damit findet eine bewegte Lieferung ganz am Anfang der Kette statt, es geht um eine USt-freie innergemeinschaftliche Lieferung eines deutschen Unternehmers an einen österreichischen (bitte von diesem unbedingt die USt-Identifikationsnummer besorgen).

Alle daran anknüpfenden Lieferungen: Österreicher an Deutschen an mutmaßlichen Endkunden in A sind ruhende Lieferungen in Österreich, die der österreichischen USt unterliegen. Das geht den deutschen Unternehmer am Anfang der Kette aber nichts mehr an, für ihn ist nur entscheidend, dass die Bedingungen für eine USt-freie innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt sind.

Schöne Grüße

MM

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Hallo MM,

vielen Dank für die Erläuterung.
Der Schritt, der uns betrifft, ist die Verrechnung der „innerösterreichischen“ Lieferung an den deutschen Kunden.
Dieser gibt uns nur seine dt. UID. Das heißt, er muss sich seine VSt in Österreich holen?

Harald.

Hallo Harald,

ja, beinahe - aber nicht per Vorsteuervergütungsverfahren, sondern ein bissele ausführlicher: Der deutsche Unternehmer führt einen Umsatz in Österreich aus, wenn er die Ware an einen Endkunden in Österreich verkauft. Das ist für ihn keine innergemeinschaftliche Lieferung, weil die Ware bloß zwischen den ersten beiden Unternehmern in der Kette bewegt worden ist, nachher nicht mehr.

Der Deutsche muss sich also beim Finanzamt Graz-Stadt (das ist unabhängig vom Ort der Lieferung für alle deutschen Unternehmer zuständig, die keine Betriebsstätte in Österreich haben, aber Umsätze in Österreich ausführen) zur österreichischen Umsatzsteuer registrieren lassen, und er kann die Vorsteuer, die Ihr ihm in Rechnung stellt, von der österreichischen Umsatzsteuer abziehen, die er abführen muss.

Sicher wird er das zuerst weit von sich weisen, aber wenn er mal genauer nachfragt und sich kundig macht, wird er sehen, dass ihm keine andere Möglichkeit bleibt.

Wenn er dann vielleicht ein bissele kleinlaut einräumen muss, dass das so ist, kannst Du ihm noch ein paar Hinweise dazu geben, dass es zwar eine gemeinsame deutsche Sprache gibt, aber das, was auf den Bescheiden vom FA Graz-Stadt steht, unter Umständen was ganz anderes bedeutet, als wenn der gleiche Text von einer deutschen Behörde käme. Ich bin erst vor ein paar Wochen darauf hereingefallen, dass „zahlbar bis …“ bloß in Deutschland bedeutet, dass eine zu dem genannten Termin geleistete Zahlung fristgerecht geleistet ist, während die Formel in Österreich bedeutet, dass die Zahlung schon lang vorher fällig war und nach diesem Termin ohne weitere Ankündigung vollstreckt werden kann.

Schöne Grüße

MM

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Herzlichen Dank für deine umfassende Antwort!

Harald.

  • um mal an das gegenüber liegende Ende von Deutschland zu gehen:

„Da nich für!“

MM