Reihenhaus als Miteigentum

Was sind die Nachteile eines Reihenhauses, welches quasi rechtlich auf einem Gemeinschaftsgrundstück mit anderen steht?

Folgender Sachverhalt:
Eine Reihe von sechs Reihenhäusern. Laut Bauträger sind die nur nicht real getrennt, damit er weniger Stellplätze errichten muss.
Gebaut sind sie als getrennte Häuser. (Getrennte Heizung, etc…)

Habe ich dann irgendwelche Verpflichtungen gegenüber den Nachbarn, die ich mit real getrennten Reihenhäusern nicht habe?

Moin…
also ein deutlicher Unterschied ist es schon…bei einer Realteilung kann jeder Reihenhausbesitzer mit seinem Grundstück machen, was er will…so ist z.B. Bepflanzung, Einfriedung etc. nicht von der Zustimmung der Eigentümergemeinschaft abhängig. Es kommt allerdings auf die Gestaltung des Miteigentums am Grundstück an; es gibt z.B. die Möglichkeit, trotz einheitlichem Grundstückes für die jeweils der Reihenhaus"scheibe" zugeordnete Grundstücksfläche ein sgn. Sondereigentum zu begründen; das ist dann ähnlich dem alleinigem Eigentum und berechtigt zu weiteren „Alleinentscheidungen“. Es bleibt bei dieser Konstellation aber immer ein Eigentum, das nach den Vorschriften des WEG (Wohnungseigentumsgesetz) begründet wird - also ähnlich wie bei einer Eigentumswohnung, bei der das Grundstück ja auch gar nicht zu teilen geht.
Aber eines muss man immer beachten: bei Gemeinschaftseigentum haftet immer die Gemeinschaft zusammen i.d.R. gesamtschuldnerisch. D.h. für Verbindlichkeiten des Gesamtgrundstückes kann sich der Gläubiger ggf. auch einen anderen der Miteiogentümer „greifen“, den er für solventer hält.
Zur Stellplatzfrage, die der Bauträger sich ja erleichtern wollte: in den meisten Fällen werden für jede Wohneinheit eigene Stellplätze und für Besucherstellplätze insgesamt einige angelegt werden; wenn diese dann nicht dem jeweiligen Reihenhaus zugeordnet sind, gilt auch hier die gemeinschaftliche Nutzung - wer also zuerst sein Auto abstellt hat Glück gehabt…
Ein Notar oder auch ein Immobilienberater können dir da sicherlich weitere konkrete Informationen geben.
Gruß
Matthias

Hi!

Als alter WEG-Geplagter kann ich von Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht bei Wohnungen mit Gartenanteil nur abraten.
Man kann an seinem Garten, welchen man ja im übrigen trotzdem voll bezahlt, ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer eigentlich nichts ändern. Ich habe diesbezüglich gerade massiven Ärger mit Nachbarn, deren Vorstellung von Gartengestaltung sich nicht mit den meinen decken. Ich müsste mich eigentlich fügen, lasse mich nun jedoch erst mal verklagen.

Das Thema gesamtschudnerische haftung ist ebenfalls erklärt worden.

Ferner halte ich es für äußerst befremdlich seitens des Bauträgers, eine zu geringe Anzahl an Autostellplätzen als Vorteil verkaufen zu wollen.
Stellplätze kann man nicht genug haben.

Grüße,

Mathias

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