Reiki Gewerbe anmelden oder Freiberuflich?

Guten Tag,

wenn man nach einer entsprechenden Ausbildung Reiki Behandlungen anbieten möchte, muss man dann ein Gewerbe anmelden oder ist das eine freiberufliche Tätigkeit? Und wie wäre es, wenn man diese auf Spendenbasis annbietet?

mfg,
Mika

Servus,

es handelt sich um ein Gewerbe.

Und wie wäre es, wenn man diese auf Spendenbasis anbietet?

Die Preisgestaltung hat keinen Einfluss auf die Besteuerung. Wer entgeltliche Leistungen anbietet, ohne dabei seine Preise zu nennen, könnte eventuell wettbewerbsrechtlich Schwierigkeiten bekommen - da muss ich aber an die Kollegen Rechtsverdreher weitergeben.

Schöne Grüße

MM

LOL…

die Spende erfüllt dann einen wohltätigen Zweck, nämlich das Wohlleben des Reiki-Meisters zu fördern?

Also, wenn KEINE Vergütung verlangt wird und die Spende auch tatsächlich nicht dem Reiki-Menschen zu Gute kommt oder ihm Aufwendungen erspart…also z. B ans DRK geht…DANN mag das nicht steuerbar sein. Der Reiki-Meister hat keine Aufwendungen erspart und nichts erlangt.

Aber wenn es z. B. einer Licht-Liebe-GbR gespendet wird, die aus dem Reiki-Meister und dessen Verwandten besteht… wäre das schon m. E. sehr problematisch.

Hallo Mika!

Unter gewissen Umständen könnte ein REiki-Unternehmen ggfs.(!) als freiberuflich durchgehen, sh. Stichworte ‚therapien‘, ‚schulungen‘, ‚lehrer‘ etc. im Steuerrecht oder Steuerberater. Wenn Sie, aus leicht nachvollziehbaren Gründen, den Letzteren zunächst meiden wollen, dann sh. hier: http://www.ifb-gruendung.de/ . Die sind spezialisiert auf Freie Berufe. Die ARGE ist eine weitere ‚prima‘ Anlaufstelle für Infos zur Existenzgründung: www.arbeitsagentur.de.

Als Voraborientierung ein Ratgeber für Existenzgründung finden Sie hier: http://www.skillzone.de/ratgeber-solo-selbstaendige….

Was sagen denn Ihre Ausbilder dazu? Oder war das nicht Bestandteil der Ausbildung?

mfg
marketeer