Wie oft im Jahr müssen Kellerschächte gereinigt werden ??
Und wenn diese Jahrelang nicht gereinigt wurden und somit der Dreck aus den Schächten bei starkem Regenandauernd in den Keller läuft, kann man die reinigung des Kellers dem Vermieter in Rechnung stellen??
Ist das eine Mietminderungsgrund?
Und, wenn in den Kellern kein Abflußtrichter oder Wasserpumpe vorhanden ist und der Keller somit Tagelang unter Wasser steht, ist das ein Baumangel ??? Und kann auf grund dessen die Miete kürzen???
Sind die Kellerlichtschächte in einem Bereich der nur vom Mieterkeller aus zugänglich ist, so bin ich der Ansicht, dass es sich um Mieterpflichten handelt. Unterlässt es der Mieter muss er für mögliche Schäden einstehen.
vnA
Nein, die Kellerschächte sind von außen (Hofseite) und für jedermann zugänglich!