Reinigungsarbeiten ( Staubsaugen ) >>> Vorschriften?

Gibt es für Reinigungsunternehmen speziell für das arbeiten mit dem Staubsauger sich an gewisse Vorschriften zu halten , wie z.B. … aufstellen von Warnschildern bzw. Hinweisschildern ? oder die nächstliegende E-Steckdose zum Reinigungsplatz zu nutzen ?

Gruß

Hallo!

Klar,gibt es das. Interne Vorgaben der Firmen, wie was gemacht werden soll und darüberhinaus noch Vorschriften der Berufsgenossenschaft zur Unfallverhütung (darunter fallen dann auch Warnschilder bei Nass-Wischarbeiten z.B.)

Das man nahe liegende Steckdosen benutzen soll ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Erstens weil das Saugerkabel nicht beliebig lang ist und auch nicht straff gespannt in halbem Meter Höhe quer durch das Treppenhaus oder Flur gehen soll. Kabel sind Stolperfallen, die sollen vermieden werden wo es geht.

MfG
duck313

Wie bei allen rechtlichen Fragen, kommt das massiv auf das von dir nicht genannten Land an, dessen Recht anzuwenden ist. Im folgenden gehe ich von Deutschland aus.

Der Unternehmer hat zu allem eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in der er die Gefahren identifiziert und Gegenmaßnahmen definiert, die er dann auch in seinem Unternehmen aktiv durchsetzen muss.

Ich glaube, es war nach Vorschriften gefragt, und nicht danach, was sinnvoll ist.

Ich stelle mir gerade einen Raum mit ganz vielen Steckdosen vor. - Also, solange das Kabel hinreicht, würde ich sicher nicht immer die nächste Steckdose nehmen. Deswegen kann ich mir auch nicht vorstellen, dass es eine solche Vorschrift gibt.

Gegen Stolperfallen allerdings natürlich schon, denke ich.

Ich hab noch nie eins gesehen, nur Warnschilder wegen gewischtem Boden. Mehr kann ich dazu nicht sagen.

ein Bekannter sagte mir vorhin gerade , das es keine gesetzlich Vorschriften gibt , das bei reinen Saugarbeiten keine Warn,- oder Hinweisschilder gestellt werden müssen , das gleiche auch gültet für die Wahl der Steckdosen … so nach dem Motto , mann könnte , MUSS aber nicht :thinking:

ja Deutschland

hi,

an was dachtest du denn?
Achtung! Frisch gesaugt?

grüße
lipi

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:thinking:

Es gibt keine Vorschrift, die eine solche Beschilderung DIREKT fordert.
Es gibt aber die Pflicht, dass jeder Arbeitgeber sich bei jeder möglichen Tätigkeit seiner Arbeitnehmer vorher überlegen muss, welche Gefahren bei dieser Tätigkeit entstehen können - und er muss im Rahmen dieser Gefährdungsbeurteilung selber, also in eigener Verantwortung, entscheiden, was gegen diese Gefährdungen zu unternehmen ist.

Auf diese Gefährdungsbeurteilung wurdest du ja schon hingewiesen.
Sie könnte so aussehen:

Tätigkeit: Staubsaugen mittels netzbetriebener Bodenstaubsauger.

Mögliche Gefahren: Stolpergefahr durch auf dem Boden liegende Netzzuleitung.

Abhilfe: Die Netzzuleitung muss unmittelbar nach Beendigung des Saugvorgangs aus der Steckdose entfernt und in die vorgesehene Leitungsaufnahme des Staubsaugers verbracht werden. Beim Saugvorgang sind Querungen der Zuleitungen über Flure, Treppen und häufig benutzte Trassen unzulässig - wenn nötig, ist der Saugvorgang zu unterbrechen und eine besser geeignete Steckdose zu benutzen. Saugarbeiten, bei denen eine Beeinträchtigung von Fluren, Treppen und stark frequentierten Trassen unumgänglich ist, sind nach Möglichkeit nach Dienstende durchzuführen - andernfalls sind auffällige Warnschilder aufzustellen. Bei der Neubeschaffung von Sauggeräten werden nur noch solche Geräte berücksichtigt, deren Netzzuleitung eine auffällige, kontrastreiche Farbe hat - etwa Gelb oder Orange.

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Ich habe dir beschrieben, wie die diesbezüglichen gesetzliche Vorschriften in Deutschland aussehen.

Das ist schlichtweg zu kurz gedacht. Wenn eine Maßnahme notwendig ist muss sie auch umgesetzt werden. Der Arbeitgeber hat gegenüber früher mehr Spielraum wie er eine Gefährdung entschärft, aber nicht ob er sie entschärft.

An Stelle bis ins Detail gehender Regulierung wird nun vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung verlangt, in der er juristisch nachvollziehbar die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten bezogen auf Arbeitsmittel oder Gefahrstoffe nachweisen muss.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Gefährdungsbeurteilung

Weiterführender Link: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/Grundlagenwissen/Was-ist-eine-Gefaehrdungsbeurteilung/Was-ist-eine-Gefaehrdungsbeurteilung_node.html