Reisebeschränkungen ist ein juristischer Terminus, bei dem es darum geht, dass man aufgrund gewisser Umstände die legalen Reisemöglichkeiten bestimmter Personen(gruppen) durch entsprechende rechtliche Regelungen einschränkt. D.h. wenn jemand, der hiervon betroffen ist, an einer Grenze, auf einem Flughafen, … auftaucht und einreisen will, wird ihm die Einreise verweigert und er muss umkehren bzw. da Fluggesellschaften in solchen Fällen verpflichtet sind, die Rückführung zumindest zunächst auf eigene Rechnung durchzuführen, prüfen diese vor Flugantritt im Abflugland die Passagiere bereits auf entsprechende Beschränkungen, und lassen Betroffene erst gar nicht an Bord.
Eine Reiseeinschränkung ist juristisch nicht definiert und kann man frei als Begriff z.B. dafür verwenden, wenn jemand aufgrund einer Erkrankung bestimmte Verkehrsmittel nicht nutzen oder bestimmte Ziele nicht ansteuern kann, nur eine begrenzte Zeit auf Reisen sein kann, nur an Orte reisen kann, an denen für ihn notwendige bestimmte Voraussetzungen gegeben sind, … Also z.B. Frau Maier ist dahingehend Reiseeingeschränkt, dass sie aufgrund ihres Spezialrollstuhls und der notwendigen Sauerstoffversorgung nur individuell mit einem Spezialfahrzeug reisen kann (und nicht in der Lage ist ,ein Flugzeug oder die Bahn, … zu benutzen).