Reise?Krankenversicherung - England/Deutschland/Gesetzlich? Kompliziert

Guten Tag,

Ich bin Deutscher, habe aber in England studiert und danach auch noch 4 Monate dort gelebt (1. Wohnsitz im Elternhaus in Deutschland). Dort ist man ja automatisch beim NHS versichert also muss man in Deutschland keine Krankenversicherung zahlen. Dies wurde mir auch von meiner Krankenkasse bestätigt. (Die Versicherung hat irgendwen in England angefaxt um eine Bestätigung zu erhalten, aber noch nichts gekriegt)

Vor einem Monat bin ich dann in Urlaub und hab mir dafür in England eine Reiseversicherung geholt. Nach Mazedonien geflogen und durch die Balkan Länder, Tschechien und Polen gereist und bin gerade in Berlin angekommen wo ich gerne 3-4 Wochen bleiben würde - bei Freunden übernachten.

Ich dachte meine Reise ist in 4 Wochen beendet, aber ich bin überall ein paar Tage länger geblieben als geplant. Leider hatte ich nur eine 4-Wochen Reiseversicherung gebucht die heute ausläuft und ich weiß jetzt nicht weiter!

Die meisten Reiseversicherungen verlangen, dass man beim Buchvorgang in England ist - also die Reise noch nicht angetreten hat. Da ich in Berlin bin … und somit in Deutschland … stellt sich die Frage ob ich mich nun HIER versichern muss? Ich möchte ja nicht das eine Lücke ensteht und ich am Ende dann meine Krankenversicherung nachzahlen muss.

Jetzt zu meiner Frage: Wie kann ich eine (Reise)krankenversicherung abschließen? Was ist die beste Möglichkeit?

Außerdem habe ich auf der BW Verbraucherzentrale folgendes gelesen: http://www.vz-bawue.de/kk-beitragserlass . Demnach werden Schulden die eventuell anfallen bis 31. Dezember diesen Jahres gestrichen. Heißt das ich muss mir da keine Sorgen machen, dass ich eventuell alles nachzahlen muss falls meine Krankenkasse meinen England Aufenthalt nicht „nachweisen“ kann?

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Vielen Dank,
Louis

Nach meine Stand der Kenntnis muss Sie die Kasse in Deutschland wieder aufnehmen, bei der Sie zuletzt versichert waren. Dort gibt es auch einen preiswerten Hausmann/Hausfrau Tarif ( also ohne Einkommen ) http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicher…

Als Deutscher , mit Wohnsitz in Deutschland, hilft Ihnen eine Auslandskrankenversicherung nicht weiter.

Zum Thema Schuldenerlass kann ich Ihnen als Versicherungsmakler für Reiseversicherungen leider nicht weiter helfen.

Volker Drescher

Hallo Louis,
das mit den Schulden und dem Hinweis der Verbraucherzentrale kannst du mal ganz schnell vergessen. In dem Artikel geht es um mögliche Nachzahlungen für Menschen, die in Deutschland voll umfänglich krankenversichert sind und Beiträge nicht zahlen konnten oder können.

Es ist richtig, dass die Reiseversicherer verlangen, dass die Versicherung vor Antritt der Reise abgeschlossen wird. Denn sonst würde sich ja jeder Reisende erst dann versichern, wenn er krank wird. Da ist es nur konsequent, dass sich die Versicherer gegen Mißbrauch schützen wollen.

Ich würde zunächst einmal bei deiner englischen Reiseversicherung anfragen, ob du den Versicherungsschutz nicht verlängern kannst. Dann läuft alles ganz legitim ab.

Wenn das nicht geht, habe ich auch noch die eine oder andere Idee. Anruf genügt.

Grüße vom Claritos Reiseversicherungsteam.

Hallo,

dass ist tatsächlich schwierig. Bei einer auslandskranken muss man sich vor Abreise anmelden.
Würde es mal beim ADAC versuchen die sind auf dem Gebiet wirklich gut unterwegs vielleicht gibt es eine Chance.

Hallo,
mir ist hier etwas unklar. Du sprichst von einer englischen Auslandsreiseversicherung, dann aber wieder von einer deutschen KV, die eine Bestätigung nicht von der englischen Auslandsversicherung bekommt? Als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz BRD würde ich bei einer deutschen Privatversicherung eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Das dürfte dann das Sicherste sein.
VG
ayro

Hallo Louis,
ich hoffe Sie hatten eine schöne Zeit.
Für Deutschland mit Wohnsitz in Deutschland besteht versicherungspflicht, melden Sie sich doch einfach bei Ihrer letzten Deutschen Kasse und sagen das Sie sich für die 3-4 Wochen hier versichern wollen. Das mit dem Schuldenerlass ist für die Personen welche seit 2007 unversichert durchs leben gehen, diese müssen sich bis 31.12.2013 melden, aber dazu gehören Sie meiner Meinung nach nicht. Um die Bescheinigung der NHS würde ich mich aber selbst kümmern denn diese brauchen Sie wenn sie wieder nach Deutschland kommen.
Eine Möglichkeit einer Reisekrankenversicherung sehe ich nicht wenn Sie nicht die Möglichkeit haben Ihre Englische zu verlängern.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:ruediger.maass@dkv.com
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Hallo,
so richtig konnte ich Dir nicht folgen, zumal Du keine Angaben gemacht hast, ob Du weiterhin in England bleibst bzw, zurück fährst. Ich kann Dir also nur empfehlen, ruf Deine engl. KV an und frag wie zu verfahren ist. Wäre doch das Einfachste.

Hallo Louis,
ich vermute, die erwähnte Krankenkasse ist eine gesetzliche Krankenversicherung. Da du zuletzt dort versichert warst, bevor du ins Ausland gingst, ist diese KK für dich zuständig, sobald du dich wieder in Deutschland aufhältst und auch dort den Wohnsitz hast. Wenn keine Pflichtversicherung wegen Beschäftigung oder Studium besteht, wird die Mitgliedschaft Kraft Gesetzes nach § 5 Abs. 1 Satz 13 SGB V durchgeführt, der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen und beträgt min. knapp 154 € monatlich.
Das mit dem Beitragsverzicht für vergangene Zeiträume ist richtig, sofern keine Leistungen in Anspruch genommen worden sind.
Es muss auch kein Nachweis über die Vorversicherung in England vorliegen.
Eine Reisekrankenversicherung ist etwas völlig anderes, denn sie beinhaltet nur eine notwendige Akutversorgung im Ausland und kann nur über ein privates Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Sie ersetzt nicht die in Deutschland seit 01.04.2007 bestehende Versicherungspflicht.
Du hast also keine andere Möglichkeit, als dich in Deutschland zu versichern und deine letzte Krankenkasse muss dich aufnehmen. Wenn du dann wieder in der Welt umherreisen willst, bist du zwar in den EU-Staaten und allen Ländern, mit denen ein Sozialabkommen besteht für den Notfall abgesichert, aber eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung ist auf jeden Fall ratsam und auch nicht teuer (gibt es schon unter 10 € für 6 Wochen).
Falls du weitere Fragen hast, stehe ich dir gern zur Verfügung.

HeiRol

Hallo, eine Reisekrankenversicherung ist nur sinnvoll zum zusätzlichen Schutz im Ausland oder in Staaten, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht (z.B. USA, Russland, China usw.). In der EU und dazu gehört auch England gibt es normalerweise keine Probleme. D.h. Wenn Du in England versichert bist brauchst Du während eines Deutschlandaufenthalts nur zu einer deutschen Krankenkasse gehen und Dir von dort einen Berechtigungsschein. Für England müsste eigentlich eine Meldebescheinigung mit Wohnort in England genügen.
MfG
Frankie

Hallo Louis,

tut mir leid, da weiß ich leider überhaupt nicht Bescheid.
Beste Grüße