Das ist richtig. Wird aber nicht extra gemacht, sondern es ist praktisch Bestandteil dieser Einladung. Also wenn er die zuständige Stelle gefunden hat, erklären die ihm, was er alles vorlegen und erledigen muss, bevor er die Einladung ausgehändigt bekommt.
Auf diese Bürgschaft wird man dann vor der Unterschrift extra noch einmal hingewiesen, dass man da eine große Verantwortung übernimmt.
PS: Wenn man den Weg wirklich gehen will und schließlich beim Verwaltungsgericht landet: Ich kenne einen Fall, wo das Verwaltungsgericht positiv für den Klagenden entschieden hat. Man darf da nicht den Mut verlieren.
Aber die Frage von Mundraub hat schon auch ihre Berechtigung …
Alles Gute
Schrella