Reisegepäckversicherung?

Guten Tag,

nach dem Urlaub gibt es zwei Fälle, bei denen ich mal nachfragen möchte, wie es aussieht mit Versicherungsschutz für die folgenden zwei Fälle.

  1. Beim Einstieg in den Flieger musste das Handgepäck abgegeben werden. Als das Handgepäck später vom Gepäckband wieder in Empfang
    genommen wurde, war der Duty Free Einkauf gestohlen.
    Das wurde erst am nächsten Tag am Zielort festgestellt.

  2. Auf dem Rückflug wurde bemerkt, dass auch der kleine Trolley
    beschädigt ist. An der Unterseite ist ein Stück vom Rahmen
    abgeplatzt, womit er nicht mehr stehen kann.

Danke für Rat!

Hallo,

Guten Tag,

nach dem Urlaub gibt es zwei Fälle, bei denen ich mal
nachfragen möchte, wie es aussieht mit Versicherungsschutz für
die folgenden zwei Fälle.

  1. Beim Einstieg in den Flieger musste das Handgepäck
    abgegeben werden. Als das Handgepäck später vom Gepäckband
    wieder in Empfang
    genommen wurde, war der Duty Free Einkauf gestohlen.
    Das wurde erst am nächsten Tag am Zielort festgestellt.

Dazu ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen einer Reisegepäckversicherung:
§ 5 Ausschlüsse / Einschränkungen

  1. Nicht versichert sind
    a) Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen
    oder Verlieren;
  1. Auf dem Rückflug wurde bemerkt, dass auch der kleine
    Trolley
    beschädigt ist. An der Unterseite ist ein Stück vom Rahmen
    abgeplatzt, womit er nicht mehr stehen kann.

§ 2 Gegenstand der Versicherung

  1. Mitgeführtes Reisegepäck
    Die XXX leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes
    Reisegepäck während der Reise abhanden kommt
    oder beschädigt wird durch
    a) Straftat eines Dritten;
    b) Unfall eines Transportmittels;
    c) Feuer oder Elementarereignisse.

Danke für Rat!

Also gibt es vermutlich keine Erstattung.
Es sei denn, deine Versicherungsbedingungen lauten anders.

Gruß Merger

Hallo,

für die Reisegepäckversicherung ist das vermutlich beides nichts.

Nr. 2 sollte dem Flugunternehmen sofort gemeldet werden, da könnte es was geben.

Bei Nr. 1 kommt erschwerend hinzu, dass der Diebstahl erst später bemerkt wurde, da könnte es ja noch bei vielen anderen Gelegenheiten verschwunden sein.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

Guten Tag,

nach dem Urlaub gibt es zwei Fälle, bei denen ich mal
nachfragen möchte, wie es aussieht mit Versicherungsschutz für
die folgenden zwei Fälle.

  1. Beim Einstieg in den Flieger musste das Handgepäck
    abgegeben werden. Als das Handgepäck später vom Gepäckband
    wieder in Empfang
    genommen wurde, war der Duty Free Einkauf gestohlen.
    Das wurde erst am nächsten Tag am Zielort festgestellt.

Dazu ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen einer
Reisegepäckversicherung:
§ 5 Ausschlüsse / Einschränkungen

  1. Nicht versichert sind
    a) Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen
    oder Verlieren;

*** Gestohlen ist doch was anderes, als das, was hier aufgeführt wird?

  1. Auf dem Rückflug wurde bemerkt, dass auch der kleine
    Trolley
    beschädigt ist. An der Unterseite ist ein Stück vom Rahmen
    abgeplatzt, womit er nicht mehr stehen kann.

§ 2 Gegenstand der Versicherung

  1. Mitgeführtes Reisegepäck
    Die XXX leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes
    Reisegepäck während der Reise abhanden kommt
    oder beschädigt wird durch
    a) Straftat eines Dritten;
    b) Unfall eines Transportmittels;
    c) Feuer oder Elementarereignisse.

*** das kann man dann so verstehen, dass Schäden, die das Unternehmen selbst anrichtet nicht versichert sind?

Danke für Rat!

Also gibt es vermutlich keine Erstattung.
Es sei denn, deine Versicherungsbedingungen lauten anders.

Gruß Merger

Hallo,

Guten Tag,

nach dem Urlaub gibt es zwei Fälle, bei denen ich mal
nachfragen möchte, wie es aussieht mit Versicherungsschutz für
die folgenden zwei Fälle.

  1. Beim Einstieg in den Flieger musste das Handgepäck
    abgegeben werden. Als das Handgepäck später vom Gepäckband
    wieder in Empfang
    genommen wurde, war der Duty Free Einkauf gestohlen.
    Das wurde erst am nächsten Tag am Zielort festgestellt.

Dazu ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen einer
Reisegepäckversicherung:
§ 5 Ausschlüsse / Einschränkungen

  1. Nicht versichert sind
    a) Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen
    oder Verlieren;

*** Gestohlen ist doch was anderes, als das, was hier
aufgeführt wird?

Und welcher Beweis wird hier erbracht, dass es tatsächlich gestohlen wurde ? Sind Zeugen vorhanden, die den Diebstahl gesehen haben ?

  1. Auf dem Rückflug wurde bemerkt, dass auch der kleine
    Trolley
    beschädigt ist. An der Unterseite ist ein Stück vom Rahmen
    abgeplatzt, womit er nicht mehr stehen kann.

§ 2 Gegenstand der Versicherung

  1. Mitgeführtes Reisegepäck
    Die XXX leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes
    Reisegepäck während der Reise abhanden kommt
    oder beschädigt wird durch
    a) Straftat eines Dritten;
    b) Unfall eines Transportmittels;
    c) Feuer oder Elementarereignisse.

*** das kann man dann so verstehen, dass Schäden, die das
Unternehmen selbst anrichtet nicht versichert sind?

Wieso das Unternehmen ?
Könnte es nicht auch der Reisende selbst gewesen sein ?

Danke für Rat!

Also gibt es vermutlich keine Erstattung.
Es sei denn, deine Versicherungsbedingungen lauten anders.

Gruß Merger

Die Fragen, die du stellst, kannst du bei 90% der Versicherungsfälle stellen, dann ginge man fast immer leer aus…

Wer sagt mir, dass das gestohlene Auto nicht vom Besitzer in einem der Weltmeere versenkt wurde?

Wer sagt mir, dass die Rollos nicht vom Hagel, sondern von spielenden Kindern mit Murmeln durchlöchert wurden?

usw. :smile:

Die Fragen, die du stellst, kannst du bei 90% der
Versicherungsfälle stellen, dann ginge man fast immer leer
aus…

Ich stellte die Fragen so, wie sie dir der Versicherer stellen würde,
wenn die Versicherungsbedingungen wie von mir geschrieben auf deinen Vertrag passen.

Beim Vertragsabschluss einer Versicherung sollte man immer die Vertragsbedingungen lesen.

Ich selbst halte von einer Reisegepäckversicherung nicht viel.

Denn hier wird Geld zum Fenster rausgeworfen. Meistens ist dies schon über die bestehende Hausratversicherung abgedeckt.

Gruß Merger

Danke!
Habe eine abgespeckte Versicherung über die Mastercard.
ich schaue mal bei der Hausratversicherung in die Bedingungen…

Viele Grüße