Hallo
Hähnchen
Sehr sensibles Lebensmittel. - Dazu dürfte das Gesundheitsamt einige Auflagen haben. - Dort mal gründlich erkundigen!
Steuerliche robleme in meinem Hauptberuf ?
Nö. Der Gewinn/Verlust aus dem Gewerbe kommt auf das bisher schon vorhandene zu versteuernde Einkommen und muss versteuert werden. Über den gaaaaanz dicken Daumen könnten da gut 35% Einkommensteuer anfallen.
Bekomme ich denn dort dementsprechend weniger Gehalt
oder bleibt das alles beim alten ?
Bei gleichbleibender Leistung gleichbleibendes Gehalt.
In vielen Arbeits- oder Tarifverträgen steht aber, dass der Arbeitgeber über Nebenjobs informiert werden muss oder sogar zustimmen muss; ganz besonders ist das so im öffentlichen Dienst, bei Beamten oder bei Azubis. - Also mal genau nachlesen bzw. erkundigen!
Andere Frage , könnte mein Sohn als AZUBI der 2014
auslernt das Gewerbe nicht öffnen und leiten ? Siehe oben. STeuerlich könnte das günstiger sein, da er nicht so hoch in der Progression liegt.
Lesestoff: www.KlickTipps.de/gewerbe
Liebe Grüße
JK