Reisegewerbe obwohl Vollzeitberuf

Hallo ihr Lieben, ich möchte mich gerne Selbstständig machen, indem ich einen Hähnchenwagen laufen lasse. Allerdings gibt das so ein paar Fragen. Hat das auch gewissen Steuerliche probleme in meinem Hauptberuf ? Bekomme ich denn dort dementsprechend weniger Gehalt oder bleibt das alles beim alten ? Andere Frage , könnte mein Sohn als AZUBI der 2014 auslernt das Gewerbe nicht öffnen und leiten ?

Liebe Grüße

Mike

Hallo

Hähnchen

Sehr sensibles Lebensmittel. - Dazu dürfte das Gesundheitsamt einige Auflagen haben. - Dort mal gründlich erkundigen!

Steuerliche :stuck_out_tongue:robleme in meinem Hauptberuf ?

Nö. Der Gewinn/Verlust aus dem Gewerbe kommt auf das bisher schon vorhandene zu versteuernde Einkommen und muss versteuert werden. Über den gaaaaanz dicken Daumen könnten da gut 35% Einkommensteuer anfallen.

Bekomme ich denn dort dementsprechend weniger Gehalt
oder bleibt das alles beim alten ?

Bei gleichbleibender Leistung gleichbleibendes Gehalt.
In vielen Arbeits- oder Tarifverträgen steht aber, dass der Arbeitgeber über Nebenjobs informiert werden muss oder sogar zustimmen muss; ganz besonders ist das so im öffentlichen Dienst, bei Beamten oder bei Azubis. - Also mal genau nachlesen bzw. erkundigen!

Andere Frage , könnte mein Sohn als AZUBI der 2014
auslernt das Gewerbe nicht öffnen und leiten ? Siehe oben. STeuerlich könnte das günstiger sein, da er nicht so hoch in der Progression liegt.

Lesestoff: www.KlickTipps.de/gewerbe

Liebe Grüße
JK

Am besten kommst du, wenn du dich bei der Kammer erkundigst, dann haben die Antworten Hand und Fuß.
Willst du dich aber über die Selbstständigkeit informieren, kannst du auch mal unter http://www.arbeit-job-karriere.de/existenzgruendung… schauen.
Viel Erfolg!

Hallo Yener81,

was hat denn ein Hähnchenwagen mit Reisegewerbe zu tun?
Zunächst sollte man seinen AG vom Vorhaben unterrichten. Er muß sein Einverständnis dazu geben. Da seh ich aber keine Probleme, da es ja sicherlich kein „Konkurrenzgewerbe“ sein wird.
Dann kommt es darauf an was dein Gewinn sein wird.
Sollte das an dein Gehalt herankommen oder sogar übersteigen mußt du dich privat Krankenversichern.
Steuerlich hast du die üblichen „Posten“ wie jeder andere Selbstständige auch. Da in deinem Angestelltenverhältnis die Steuer vom AG abgeführt wird und das auch so weiterhin laufen wird, gibt es da keine Änderungen.
Natürlich könnte das der Sohn machen. Ob man ihm aber in so jungen Jahren schon so viel aufbürden sollte?!?!?

Alles Gute

Gruß Lore

tun!
dem aktuellen arbeitgeber nix sagen (auch zu keinem freund etc.)
wenn er nachweisen kann dass ihre leistung nach unten geht wegen des 2. berufs, dann koennte er sie rausschmeissen.
viel erfolg

Wieso Dein Sohn und nicht Du?Natürlich könnte er.Beide könnt Ihr! Ich würde es als sog.Klein bzw Nebengewerbe anmelden.Deswegen verdiesnt Du nicht weniger aber durch die Umsatz,Gewinn bzw Einkommenssteuer wird Dir natürlich Geld abgezogen und somit wird Dir natürlich schon was abgezogen aber so ist es ja immer.Wenn Du was verdienen willst,musst Du Steuern zahlen hier in Deutschland.Das vergessen immer viele wenn Sie diese Fragen hier stellen.Jeder der was verdienen will muss ja seinen Gewinn versteuern und das ist ja auch nichts schlimmes.WEnn Du es dann als Kleingewerbe und nicht als Hauptgewerbe führst,hast keine Probleme mit Krankenversicherung,Rente usw.Du musst nur das Gewerbe vernünftig anmelden und dann auch wg MWST sehen.LG