Reisegewerbeschein - fliegender Händler

Hi Ihr,

ich möchte, sobald es etwas wärmer wird, Getränke in Parks verkaufen. Wie sieht es da mit der Buchhaltung aus, schliesslich kassiere ich bar ohne Rechnung?
Darf ich eigentlich theoretisch überall meine Getränke verkaufen, oder gibt es da Regelungen?
Und die dritte Frage: Darf ich „Angestellte“ haben, die für mich in anderen Gebieten verkaufen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Johan

ich möchte, sobald es etwas wärmer wird, Getränke in Parks
verkaufen. Wie sieht es da mit der Buchhaltung aus,
schliesslich kassiere ich bar ohne Rechnung?
Darf ich eigentlich theoretisch überall meine Getränke
verkaufen, oder gibt es da Regelungen?
Und die dritte Frage: Darf ich „Angestellte“ haben, die für
mich in anderen Gebieten verkaufen?

Hallo Johan,

wie jeder Gewerbetreibende mußt Du Aufzeichnungen über Einnahmen und Ausgaben führen. Du darfst auf öffentlichem Grund nur mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes einen Verkaufsstand hinstellen. Du darfst selbstverständlich so viele Mitarbeiter einstellen, wie Du möchtest.

Das Wort „Angestellte“ solltest Du besser nicht in Anführungszeichen schreiben, denn entweder ist jemand selbständig und arbeitet auf eigene Rechnung oder er ist angestellt und dann hat er Anspruch auf Gehalt, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub. Außerdem hast Du für jeden Beschäftigten ein Lohnkonto zu führen, mußt Lohnabrechnungen erstellen und Sozialabgaben abführen.

Du bekommst wahrscheinlich heftigen Ärger, wenn Du mit behördlicher Genehmigung irgendwo einen Verkaufsstand betreibst, dort einen Mitarbeiter beschäftigst und diesem Mitarbeiter stehen keine sanitären Einrichtungen zur Verfügung. Ferner brauchst Du Gewerberaum, wenigstens einen Lager- und einen Büroraum. Eine übliche Mietwohnung kannst Du i. d. R. nicht als Sitz Deines Gewerbes verwenden. Falls Du Getränke in Flaschen und Dosen anbietest, solltest Du Dir Gedanken machen, wie Du mit dem Leergut umgehen möchtest. Für den Ausschank vom Faß brauchst Du separate Genehmigungen mit Hygiene- und Gesundheitsnachweis.

Das alles zusammen genommen würde ich mir an Deiner Stelle nicht zu große Hoffnungen hinsichtlich der behördlichen Genehmigungen machen. Dann bleiben noch die großen Volksbelustigungen. Das sind aber oft Erbhöfe, auf denen ein Neuling nur schwer einen Platz bekommt.

Gruß
Wolfgang