Hallo Heike,
wahrscheinlich musst du das Gewerbe (Distanzhandel) zusätzlich anmelden. Erkundige dich doch beim Finanzamt, Steuerberater und/oder Gewerbeamt.
Bei der Gewerbeanmeldung musst du dich entscheiden, mit welcher Vertriebsform und welchen Warengruppen du vorwiegend deinen Umsatz erwirtschaften wirst, auch wenn diese Information, so lange du Kleinunternehmerin bleibst, noch nicht an das Statistische Bundesamt weitergeleitet wird.
Ob dein Umsatz unter 17.500 Euro (Brutto) - Kleinunternehmerregelung - bleibt, spielt dabei keine Rolle. Sich mit einem Online-Shop selbständig zu machen, bei dem der Umsatz inklusive dem Umsatz aus dem Markt-Geschäft unter 17.500 Euro bleibt, erscheint mir unwirtschaftlich. Ein Online-Shop, der nicht professionell betrieben wird, kostet mehr (auch Zeit), als er abwirft.
Warum nicht gleich ein wiurtschaftlich tragfähiges Unternehmen planen? Dafür gibt es dann meist auch Fördermittel (in NRW auch ohne ohne Eigenkapital möglich). Unter bestimmten Umständen wird die Beratung sogar mit 3.600 Euro = 90% bezuschusst.
Viel Erfolg
Maria Henkys
ShopConsult-NRW.de
Hallo miteinander,
ich habe einen Reisegewerbeschein, mit dem ich auf Märkten
unterwegs bin. Nun möchte ich auch einen Online-Shop
einrichten. …
muss ich ein Gewerbe anmelden? … Einnahmen … unter
17.500,-- € p.A.)
Heike