Reisegutschein nur eingeschränkt nutzbar

Guten Abend,
Beispielmensch D hat einen Reisegutschein wegen eines stornierten Fluges erhalten.

Den stornierten Flug hat er über ein Flugreisenvermittlungsportal gefunden, von dort wurde er zu einem Vermittler (multinationales Unternehmen mit Zweigstelle in Deutschland) weitergeleitet, der dann bei der Fluggesellschaft den Flug gebucht hat.

D hat die Bezahlung an den Vermittler geleistet und hatte mit der Fluggesellschaft selbst keinen Kontakt.

Jetzt wollte D auf die gleiche Weise mit dem Gutschein einen Flug buchen: Er hat ihn über das Flugreisenvermittlungsportal gesucht und wurde zum Vermittler weitergeleitet. Bei der Buchung konnte man den Gutscheincode aber nirgends eingeben. Tante Kugel kannte den Grund: Wenn man über ein Flugreisenvermittlungsportal auf die Seite des Vermittlers kommt, kann man den Gutschein nicht einlösen. Wieso das so ist wurde klar, als D den gleichen Flug direkt beim Vermittler buchen wollte: Er war dort dreimal so teuer…

Jetzt hat D einen Gutschein den er eigentlich wegwerfen kann weil die Angebote auf dem Portal alle ein vielfaches von dem kosten, was sie beim gleichen Vermittler kosten, wenn man davor über das Flugreisenvermittlungsportal nach Flügen gesucht hat.

Ein Fachanwalt für Reiserecht wurde gefragt. Seine Einschätzung war, dass man eine 50/50-Chance vor Gericht hätte weil die Sache bestimmt in den AGB stand und der Vermittler nicht der direkte Vertragspartner war (das wäre die Fluggesellschaft gewesen).

Wer wagt eine Einschätzung?

Gruß und Dank

Desperado

P.S.: Technische Lösung wie die Löschung von Cookies haben genau so wenig gebracht wie Schreiben an das Unternehmen.

Und was steht oder stand in den AGB?
ramses90

Wahrscheinlich genau das: Dass die Nutzung nicht möglich ist wenn man über ein Vergleichsportal auf die Plattform kommt.

In den AGB könnte aber auch stehen, dass jeder Nutzer auf Verlangen beide Nieren spendet… AGB stehen aber nicht über dem Gesetz, deshalb kann da alles mögliche drinstehen.