Reisekosten Vorstellungsgespräch Europa Arbeitsamt

Hallo,

Ich komme aus Norddeutschland und hatte ein Vorstellungsgespräch in England. Die Stelle hatte ich sogar in der Zeitung „Markt und Chance“ vom Arbeitsamt gefunden.Bevor ich nach England reiste, habe ich mich beim Arbeitsamt nach der Reisekostenerstattung erkundigt. Mir wurde ein „Antrag auf Gewährung von Reisekosten“ in die Hand gedrückt und nach mehrmaligen Nachfragen wurde mir mitgeteilt, dass die Reisekosten nur bis zur deutschen Grenzen übernommen wurde (trotz Europäischer Union). Mein Einwand, dass ich gerne fliegen würde, und nicht wüßte, wie ich das dann abrechnen sollte, wurde mehrfach überhört. Tja, „da steh ich nun ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor“ :wink: :wink: :wink:.
Weiß jemand, wo man mich beraten kann? Muß ich das Formular so ausfüllen als wäre ich mit dem Auto gefahren?

Danke!

Birgit :smile:

Hallo,

Ich komme aus Norddeutschland

mußt Dich nicht schämen für… :wink:

also, ich weiß ja nicht, wer Dich da beraten hat, aber die Regelung mit der Kostenübernahme bis zur Grenze ist so was von überholt. Die Dienstanweisung in diesem Fall hat sich vor Ewigkeiten geändert. Reisekosten nach SGB III gelten nur im Geltungsbereich des Gesetzes…sprich in Deutschland.
Reisekosten ins Ausland können nur im Rahmen des §10 SGB III gefördert werden, wobei ein schriftlicher formloser Antrag VOR Beginn der Reise notwendig ist. Eine Verpflichtung zur Kostenübernahme seitens der Agentur besteht nicht. Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, daß Du reiner Alg-Bezieher ist. Beziehst Du zusätzlich oder ausschließlich AlgII, dann nicht über §10 sondern über SWL (Sonstige weitere Leistungen). Da gibt es aber einen richtigen Antrag für.

Ein Flug hab ich selbst schon bewilligt, weil es billiger ist als mit dem Auto. Mußt halt nur alle Quittungen, Flugtickets etc. aufheben und im Original anschließend einreichen.

Vergiß die Bestätigung des Arbeitgebers über Deine Vorsprache nicht.

Jetzt brauchst Du nur noch hoffen, daß die Kosten übernommen werden.

Holger

Hallo Holger!

DANKE für Deine Antwort. :smile: :smile: :smile:
Ich bekomme gar kein ALG oder sonstige Leistungen vom Arbeitsamt oder eines anderen Institution. Ich werde nach dem Studium von meinen Eltern unterstützt. Ändert sich dadurch was wegen der Reisekosten?

DANKE nochmal!

Birgit :smile:

Wie bitte???
Wie bitte???

Dann soll das AA die Kosten bezahlen? Kann ja wohl nicht wahr sein. Hast du schon jemals einbezahlt? Sieht mir jedenfalls nicht danach aus. Das AA muss gar nichts zahlen, das ist eine reine Kannleistung. Und ich frage mich warum die Beitragszahlergelder dann für so etwas ausgebebn werden sollen.

Es gibt auch die Regelung, nach der pauschal 5.- Euro pro Bewerbung übernommen werden!

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2 Like

Hallo Birgit

eigentlich ganz simpel: Keine Leistungen vom Amt/Geld = 0 Förderung

Hallo Holger!

DANKE für Deine Antwort. :smile: :smile: :smile:
Ich bekomme gar kein ALG oder sonstige Leistungen vom
Arbeitsamt oder eines anderen Institution. Ich werde nach dem
Studium von meinen Eltern unterstützt. Ändert sich dadurch was
wegen der Reisekosten?

DANKE nochmal!

Birgit :smile:

Hallo Michael

es soll auch Leute geben, die dem Staat nicht auf der Tasche liegen und dann mal für sowas ne kleien Spritze brauchen könnten. Wenn Biggy nun clever ist, sollte sie sich nach dem Studium schnellstens nach HartzIV anmelden, dann hat sie nämlich Anspruch drauf und kann Europa unsicher machen :wink:
Ach so das AA brauch ja erst mal für 100.000€ ein neus frisches Logo :wink:

Wie bitte???

Dann soll das AA die Kosten bezahlen? Kann ja wohl nicht wahr
sein. Hast du schon jemals einbezahlt? Sieht mir jedenfalls
nicht danach aus. Das AA muss gar nichts zahlen, das ist eine
reine Kannleistung. Und ich frage mich warum die
Beitragszahlergelder dann für so etwas ausgebebn werden
sollen.

Es gibt auch die Regelung, nach der pauschal 5.- Euro pro
Bewerbung übernommen werden!

und die ist natürlich in deinen Augen genauso falsch, wer von 330/345€ lebt kann nicht noch jeden Monat 20 Bewerbungen schreiben auch wenn sie nur 3€ kosten

LG
Mikesch

Ich kann mich den anderen nur anschließen. Es erfolgt dann keine Kostenübernahme.

Holger

Hallo,

Ich komme aus Norddeutschland und hatte ein
Vorstellungsgespräch in England.

erkundige dich doch mal, ob die Kosten nicht der einladende AG übernehmen muss. In D ist (oder es war zumindest) so, dass der AG die Kosten für die Anreise bezahlen muss, wenn er den Bewerber zu einem Bewerbungsgespräch einlädt und die Übernahme nicht explizit ausschließt.

Warum das das Arbeitsamt zahlen sollte leuchtet mir nicht ein.
Es tat das sogar ohne rechtlich dringenden Grund ohnehin schon, ohne von den Arbeitslosen eine entsprechende Ablehnung der Kostenübernahme dur den AG zu verlangen.
Bei den Leuten die sich bei uns aus Ostdeutschland beworben hatten war das jedenfalls so.
Wir als Kleinunternehmer waren natürlich froh darüber, da wir von unserer Pflicht anfangs nichts wussten.
Die Leute bekamen damals fast automatisch einen Antrag für Übernahme der Resiekosten vom AAmt ausgehändigt.

Gruß Diphda

Hallo Birgit,
ich war nach dem Studium ebenfalls nur arbeitssuchend gemeldet. Damals 2002 bekam ich den Bewerbungskostenzuschuß und Beihilfen zur Anreise zu Vorstellungsgesprächen (falls der Arbeitgeber nicht zahlt, das musste schriftlich bestätigt werden).

Um diese Leistungen zu erhalten, mußt Du aber arbeitssuchend gemeldet sein bzw. alle Kosten vorher anmelden.

Gruß
PP

Hallo Pat,

im Inland ist das für Nichtleistungsempfänger auch kein Problem. Nur für Fahrten ins Ausland gibt´s nix.

Auch Mobilitätsleistungen zur Arbeitsaufnahme gibt´s fürs Ausland auch nur für Leistungsempfänger.

Holger

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