Hallo,
ich weiß nicht, ob das hier der richtige Bereich ist:
Ich bin angestellt im Betrieb X und ausgeliehen an Betrieb Y im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung.
Bis zum 31.03.2014 konnten wir eine Reisekostenabrechnung durchführen. Da es nun eine gesetzliche Regelung gibt, dass der Arbeitsplatz beim Kunden nun als Ersttätigkeitsstelle gilt, können wir diese Reisekostenabrechnung nun nicht mehr durchführen.
Ich lese gerade im Internet die Bestimmungen hierfür:
"Ab dem 1.1.2014 kann auch die betriebliche Einrichtung eines verbundenen Unternehmens oder eines Dritten (Kunden des Arbeitgebers) eine erste Tätigkeitsstätte sein. Das ist aber nur dann der Fall, wenn geplant ist, den Arbeitnehmer dort
•länger als 48 Monate (4 Jahre),
•für die Dauer des Dienstverhältnisses oder
•unbefristet
zu beschäftigen."
Da ich zu diesem Zeitpunkt bereits 21 Monate entliehen war und als ANÜ-ler man jedoch nicht länger wie 24 Monate (Rgelung in Firma Y: 36 Monate) dann dürfte praktisch diese gesetzliche Regelung der Reisekostenabrechnung von 48 Monate bei mir gar nicht greifen. Oder sehe ich da was falsch. Meine Firma kann hier nicht von Unbefristet ausgehen und auch nicht von der Dauer des Dienstverhältnisses (da unbefristeter Arbeitsvertrag).
Vllt. kann man mir hier weiterhelfen.
Danke