Reisekostenabrechnung Kilometerabrechnung

Hallo Zusammen,

ich hätte demnächst evtl. die Möglichkeit zu einem neuen Job.

Ich selbst wohne in Ort A, die Firma ist im 150km entfernten Ort B. Ich wäre 3-4 Tage vor Ort, ansonsten daheim, Home-Office.

Ich würde einen Firmenwagen erhalten, den ich ja mit 1% des Listenpreises versteuern muss. Damit die 0,03% für Privatnutzung nicht gelten wurde mir gesagt, dass der Wohnort = Home-Office die Ersttätigkeitsstelle wäre. Somit fallen diese Kosten schon mal weg.

Anfangs wäre ich für 3-4 Monate für 4 Tage die Woche im Ort C, der 250km entfernt ist. Nach dieser Zeit für paar Monate im Ort B, der Sitz der Firma. Anschließend für eine gewisse Zeit im Ausland.

Da ich mich nicht so auskenne jetzt halt die Frage: rentiert sich das? Was kann ich dann über das Finanzamt geltend machen? Nicht das sich den Geschäftswagen für 60K€ beziehe und am Schluss mit den Kosten auf die Nase falle

Gruß

Marco

Hallo Marco,

obwohl die Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte (bitte nicht -stelle, damit findest Du keine brauchbaren Quellen) durch den Arbeitgeber bei der Beurteilung Vorrang hat, halte ich es für zweifelhaft, dass eine Festlegung, die so offensichtlich willkürlich ist wie die beschriebene, bei einer Lohnsteuer-Außenprüfung oder bei Betriebsprüfung Bestand haben wird. Durch die Instanzen geklagt ist dazu noch kein Fall, die Neuregelung ist dafür noch zu jung.

Unabhängig davon ist das bei einer so umfangreichen betrieblichen Nutzung des PKWs ganz eindeutig ein Fall für ein Fahrtenbuch. Bereite den Arbeitgeber schonend darauf vor, dass er es hier mit einem Fahrtenbuchfall zu tun bekommt - es gibt welche, denen das wegen des damit verbundenen Aufwandes überhaupt nicht schmeckt.

Für eine überschlägige Berechnung, was Dich der geldwerte Vorteil kostet, wäre die Höhe Deines zu versteuernden Einkommens und der Bruttolistenpreis des PKWs notwendig.

Schöne Grüße

MM