reisekostenübernahmehotel für berufskraftfahrer?

hallo,

mein mann ist berufskraftfahrer (gefahrengut) im gefahrentransport, (kleine zugmaschhine mit einer schlafkoje). zur zeit ist er mit einem 2. fahrer unterwegs, es sollte eine tagestour werden, aufgrund der witterungsverhältnisse kann mein mann nicht weiterfahren,und soll nun mit dem 2.fahrer im lkw überhachten oder SOLL zurück in die firma fahren (knapp 300km) und den lkw dort abstellen.
meine frage. MUSS die firma die übernachtungskosten im günstigen hotel vor ort für den 2. Fahrer übernehmen übernehmen oder nicht?ich habe bereits die BAG münster angerufen und beim Arbeitschutz Coesfeld, dort konnte man mir keine auskunft geben da es eine rechtliche sache sei.
schnelle hilfe wäre super. lieben dank im vorraus

Hallo Trolly,

Du schreibst, es sei eine „kleine Zugmaschine“. Gibt es da Schlafplätze? Für einen oder für zwei Personen. Vorhandene Schlafkojen sind auf jeden Fall ein zumutbarer Übernachtungsplatz. Sollte aber vom Arbeitgeber eine Übernachtung auf den Sitzen
bzw. im Sitzen verlangt werden, dann ist das nicht zumutbar. Ich denke mal die Argumentation geht am besten über die Sozialvorschriften. Wenn die beiden Fahrer eine Tagesruhezeit brauchen (und danach sieht es Deiner Schilderung nach ja aus,) dann muss ihnen ein Bett bzw. ein Liegeplatz zur Verfügung stehen. Ohne Liegeplatz keine Tagesruhezeit. Und ohne Tagesruhezeit keine Weiterfahrt. Den Tacho also nicht auf Ruhezeit sondern auf sonstige Tätigkeit stellen!

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen. Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Viele Grüße aus Wiesbaden wo ich gerade eben auch nicht bis nach Hause kam weil die letzten 200m zu glatt sind.

Andreas
(0163 420 3915)

berufskraftfahrer (gefahrengut) im

gefahrentransport, (kleine zugmaschhine mit einer schlafkoje)

zur zeit ist er mit einem 2. fahrer unterwegs,
kann mein mann nicht weiterfahren,und soll nun mit dem 2.fahrer im lkw überhachten oder SOLL zurück in die firma fahren (knapp

300km) und den lkw dort abstellen.
meine frage. MUSS die firma die übernachtungskosten im
günstigen hotel vor ort für den 2. Fahrer übernehmen
übernehmen oder nicht?

Guten Abend,

  1. was steht in seinem Arbeitsvertrag
  2. gilt ein Tarifvertrag
  3. wie wird es in der Firma allgemein gehandhabt

Ich verstehe nicht wie man die Alterative hat in den Betrieb zurück zufahren, wenn die Weiterfahrt unmöglich ist?
Ich habe keine Urteile bei juris gefunden.
Wenn der AG die Übernachtung anordnet bezahlt er sie.

2 Mann in der Schlafkoje dürfte unzumutbar sein, also darf einer in ein billiges Zimmer.

Wenn der AG die Rückfahrt verlangt, das aber wegen der Witterung nicht zu verantworten ist, muss er die Übernachtung mE auch zahlen.
Das alles unter dem Vorbehalt, dass es nach 1-3 keine anderen klaren Regeln im Betrieb gibt.

Alles Gute

Da kann ich auch nicht helfen,ich denke eher nicht, das Wetter ist höhere Gewalt. Wenn der Chef sich Kulant zeigt und es übernehmen würde, aber aus ihrer Frage würde ich schließen das er es nicht macht, sitzt ja nicht auf dem Bock.M.f.G. Volker

Der Arbeitgeber kann diese Kosten übernehmen. Ober er es muss, haengt von vertraglichen Regelungen und betrieblichen Regelungen des Unternehmens ab.
IOhne diese genau zu kennen ist die Frage leider nicht beantwortbar. Tut mir leid Ihnen nicht besser helfen zu koennen.
Gruss
WG

Hallo trolly,
kann zum Thema nichts beitragen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruß

Wagner

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