Vor vielen Jahren habe ich eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, die sich automatisch jährlich verlängert. Nun werde ich bald 65 und damit natürlich zu einem Risiko für diese Art von Versicherungen. Muss ich damit rechnen, dass der Versicherungsschutz ab 65 nicht mehr gegeben ist und ich vorsorglich einen anderen Tarif (65+), der natürlich weitaus teurer ist, abschließen sollte? Bis auf die jährlichen Rechnungen habe ich keine Unterlagen mehr von dieser Versicherung. Im Internet bin ich bis jetzt auch nicht fündig geworden und bei der Versicherung möchte ich nicht nachfragen, um nicht evt. schlafende Hunde zu wecken.
Im voraus vielen Dank für die Antworten.
tusker
Hallo,
wer soll dir denn sonst helfen, außer die Versicherung, mit der du einen Vertrag abgeschlossen hast?
Da kannst du keine schlafenden Hunde wecken. Du kannst mal davon ausgehen,
das die sehr genau wissen, wie alt Ihre Kundschaft ist…
Gruß,
Steve
Hallo tusker,
Da kannst du keine schlafenden Hunde wecken. Du kannst mal
davon ausgehen,
das die sehr genau wissen, wie alt Ihre Kundschaft ist…
Es ist wahrscheinlich umgekehrt: Die Versicherung weckt keine schlafende Hunde, weil sie weiterhin brav die Gebühr abbucht und bei einer Erkrankung dann eine Rückerstattung eiskalt ablehnt, wenn das Alter überschritten ist.
Meine Frau und ich haben die American Expresscard „Platin“ abonniert. Deren Versicherung versichert im Ausland Menschen bis 80 Jahre in einem Zeitraum von 120 Tagen. Diese 120 Tage kann man auf Wunsch noch verlängern lassen.
Die Karte (und Versicherung) gilt für die ganze Familie!
(Ausserdem ein gutes Zahlungsmittel. Man bekommt wertvolle Punkte gutgeschrieben…)
Der Haken: Jahresgebühr 600,- Euro.
Uns ist es das Wert, zumal wir jedes Jahr einige Monate nach Florida fliegen. Ich bin 73 und froh, dort versichert zu sein.
Gruss Wolfgang
Bei den meisten Versicherungen verdoppelt sich ab 65 der Betrag. Bei der die ich habe würde das also bedeuten dass eine Einzelperson keine 9 EUR p.a. (für beliebig viele Reisen bis 8 Wochen Dauer) bezahlt, sondern 18 EUR p.a. Also nicht SO dramatisch.
Auf der anderen Seite haben die (meisten) Versicherungen diese Grenze ja in den Versicherungsbedingungen festgelegt und sagen auch dass sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr verlängert wenn nicht gekündigt wird. Somit halte ich es für extrem wahrscheinlich dass Deine nächste Prämienrechnnung den erhöhten Betrag enthalten wird. Denn Dein Geburtsdatum hast Du ja bei Vertragsabschluss angeben müssen, somit hast Du Dir auch nichts vorzuwerfen. Wirf doch mal einen Blick in die Versicherungsbedingungen.
Hi,
Es ist wahrscheinlich umgekehrt: Die Versicherung weckt keine schlafende Hunde, weil sie weiterhin brav die Gebühr abbucht und bei einer Erkrankung dann eine Rückerstattung eiskalt ablehnt, wenn das Alter überschritten ist.
Das macht doch aber keinen Sinn. Das wäre der Fall wenn in den AVB stehen würde dass nur Personen bis 65 Jahre versichert werden. Dann würde er aber auch rechtzeitig vor seinem 65. eine Kündigung seitens der Versicherung erhalten. Soweit sind wir in Deutschland noch nicht dass eine Versicherung weiter Prämien abbucht, aber im Leistungsfall sagt dass die Person ja seit 10 Jahren nicht mehr versichert ist weil sie zu alt ist. Sowas würde kein Richter durchgehen lassen.
Sehr viel wahrscheinlicher ist, siehe mein obiger Post, dass der Versicherungsnehmer weiterhin versichert ist, auf seinem Kontoauszug dann aber ab jetzt die erhöhte Prämie sieht.
Gruss
K
Hallo!
Für 18 Euro bekommst du den gleichen Schutz weiterhin bei einem der Testsieger-Produkte.
Gruß
Falke
Guten Tag tusker,
ich habe Deine Frage zum Anlass genommen, mich mal um unsere RKV zu kümmern.
Da diese Versicherung schon „ewig“ läuft, hatte auch ich keine Unterlagen mehr zur Hand und habe daraufhin vor längerer Zeit von der Website meiner Gesellschaft die Versicherugns-Bedingungen mit Tarif-Anhang heruntergeladen.
Daraus geht hervor, dass sich mit dem 65. Lebensjahr (bei unserer V.) der Beitrag verdoppelt, was dann automatisch bei der Beitrags-Abbuchung berücksichtigt wurde.
Also: Du brauchst wohl keine Sorge haben, das funktioniert sicherlich dort genauso.
Und so ganz nebenbei (weil das Positive meistens zu kurz kommt):
Meine Frau hatte vor vielen Jahren einen Ski-Unfall im Engadin. Operation und Krankenhaus-Aufentlhalt hatten damals wohl weit über 10.000 Schweizer Franken gekostet, die von unserer RKV vollständig übernommen wurden (bei damals DM 13,-- Jahresbeitrag)!!
Freundliche Grüße
Walter VB
Hi,
Da diese Versicherung schon „ewig“ läuft, hatte auch ich keine Unterlagen mehr zur Hand und habe daraufhin vor längerer Zeit von der Website meiner Gesellschaft die Versicherugns-Bedingungen mit Tarif-Anhang heruntergeladen.
Vorsicht! Wer z.B. 1993 so eine Versicherung abgeschlossen hat und dann 2009 die Versicherungsbedingungen von der Webseite geladen hat bekommt auch die Bedingungen die 2009 gelten. Man sollte hier also die Versicherung anschreiben und nach den Bedingungen für SEINEN Tarif fragen. Dann evtl. kündigen und zu einem neuen Anbieter wechseln. Bei mir hatte das z.B. die Auswirkung dass bei meinem Uralt-Tarif ein Unterschied zwischen Urlaubs- und Geschäftsreisen gemacht wurde. Erstere waren bis 42 Tage am Stück versichert und Geschäftsreisen nur bis 10 Tage. Mein jetziger Versicherer macht da keinen Unterschied und versichert „Reisen bis 80 Tage“. Fürs gleiche Geld.
Kündigen und woanders neu versichern kann sich also lohnen bei Verträgen die schon ewig laufen.
Gruss
K
Danke für den Hinweis
Verehrte Kasi,
herzlichen Dank für den wichtigen Hinweis.
Da habe ich natürlich garnicht dran gedacht, dass sich nach dem Herunterladen (das geschah bereits im Jahre 2001!) etwas oder gar vieles geändert haben könnte.
Ich werde also deshalb mit meiner Versicherung Kontakt aufnehmen.
Nochmals:
Danke und schöne Grüße
Walter VB
Hallo,
das ist bei jeder Gesellschaft und jedem Tarif anders. Deshalb sind die Tipps der anderen mit Vorsicht zu geniessen.
Lass Dir doch einmal von der Gesellschaft die Bedingungen schicken. Das ist nicht verdächtig.
Viel Glück
Barmer