Reiseleitung bucht falschen Flug. Ankunft 1 Tag später, Entschädigung für Strapazen?

Hallo,

mein Rückflug von der Pauschalreise  ging mächtig in die Hose. Die Reiseleitung hat den Rückflug um 9:00 Uhr gebucht, mir aber mittgeteilt, dass mein Flieger um 18:15 Uhr startet. Den Flieger um 9:00 Uhr habe ich selbstverständlich verpasst. Es handelt sich nicht um eine Umbuchung, weil der Flug von Anfang an falsch gebucht wurde. Die Reiseleitung sah den Fehler ein und buchte für mich am nächsten tag ein Flug zurück. Um das Hotel musste ich mich selber kümmern. Die Reiseleitung wird die Transport- und Hotelkosten in voller Höhe übernehmen, das wurde mir schon zugesichert. Wie schauts aber mit einer Entschädigung wegen den ganzen Strapazen vor Ort aus? Ich kam übrigens nachts um 1:00 Uhr zu Hause an und musste nach nur 5 Stunden Schlaf zur Arbeit.

Kann ich mit einer zusätzlichen Entschädigung für die Strapazen rechnen? Wenn ja, wie hoch wird/kann die Entschädigung sein? 

Zur Erinnerung: Es handelt sich um eine Pauschalreise, die Fluggesellschaft hat kein Verschulden, das Problem war der falsch gebuchte Rückflug.

Ich konnte bisher nichts exaktes im Internet finden und hoffe daher auf Eure Hilfe.

Vielen herzlichen Dank im voraus.

Liebe Grüße

Alex

Hi,

da gibt es keine Standardregelungen. Schreibe an den Veranstalter, fordere 1000 EUR und gib Dich mit den 500 zufrieden die er Dir im Gegenzug anbietet. Oder nimm Dir einen Anwalt.

Gruss
K

Hallo Alex :smile:

Erst mal solltest du angesichts der Tatsache, dass wir deine Frage lesen sollen, dir vor Augen führen, dass du offenbar selbst keine Lust hattest zu lesen, was du lesen solltest - Während du deine Frage formulierst, ist die einzige Regel, die dir angezeigt wird, diejenige, die besagt, dass nur fiktive Sachverhalte zu diskutieren und „Ich“ und „Du“ zu vermeiden sind.

Eine Art Schmerzensgeld für Strapazen ist im Übrigen nicht zu erwarten. Dem mündigen Bürger wird schon noch zugetraut, dass er nicht in Watte zu packen ist, auch wenn das Verbraucherrecht ansonsten schon sehr weit geht. Das heißt natürlich nicht, dass der Reiseleiter sich nicht ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zu einem Entgegenkommen überreden lassen muss.

Schöne Grüße
Droitteur

falsches Brett?
Hallo Droitteur,

Erst mal solltest du angesichts der Tatsache, dass wir deine
Frage lesen sollen, dir vor Augen führen, dass du offenbar
selbst keine Lust hattest zu lesen, was du lesen solltest -
Während du deine Frage formulierst, ist die einzige Regel, die
dir angezeigt wird, diejenige, die besagt, dass nur fiktive
Sachverhalte zu diskutieren und „Ich“ und „Du“ zu vermeiden
sind.

Das steht in den Rechtsbrettern. Hier steht es nicht (obwohl es natürlich, da es sich um eine rechtliche Frage handelt, auch zutrifft). Dennoch kann man das niemand zum Vorwurf machen, der vielleicht noch nie in eines der Rechtsbretter geschaut hat.

Siboniwe

Ich vermute eher dass die Frage vorher im Rechtsbrett stand und dann hierher verschoben wurde, weil mehr „Reise“ als „Recht“.

Hallo Diskutierende,

Generell gilt die FAQ 1129. Hier im Reiseforum ist aber die Form der Frage ist schon o.k., aber es gibt lediglich rechtlich unverbindliche, allgemeine Tipps und informationen.

Wenn es juristisch relevanter sein sollte, dann sind die Rechtsbretter die bessere Wahl, unter Berücksichtigung der FAQ 1129.

Gruß
Mod Hardey

1 Like

Hallo Alex,

da wir auf wer-weiss-was keinerlei Rechtsauskünfte erteilen dürfen würde ich dir empfehlen, das Du dich an die https://www.verbraucherzentrale.de wendest. Die können in derartigen Fällen am Besten helfen, für dich direkt beim Reiseveranstalter intervenieren und die Zahlung von Entschädigungen beschleunigen.

Liebe Grüße aus München,

Eva Lehmann

Aha! Der neue w-w-w Capo der, außer die Forenteilnehmer zu rügen, nicht viel beizutragen hat!
Von Schmerzensgeld hat sie oder er kein Wort geschrieben und wegen dieses handfesten Fehlers der Reiseleitung, wird man den Reiseleiter nicht um eine Entschädigung anbetteln müssen, hingegen den Veranstalter schon zu einer Entschädigung, mit sehr guten Aussichten auf Erfolg, auffordern können.
So einfach ist das!
ramses90

1 Like

MOD: Contenance bitte!
Bitte kein Hauen und Stechen! Ein vernünftiger Umgang miteinander erhöht das Lesevergnügen aller. Danke.

Mod Hardey

1 Like

@ramses90
Ich habe diese Frage gar nicht in den Brettern gefunden, sondern wurde um Antwort gebeten. Hatte keine Ahnung, dass es einen Weg gibt, gezielt eine Rechtsfrage zu stellen und dabei keinen Hinweis zu bekommen. Und auf die Kommentare hier bin ich nun auch nur zufällig gestoßen^^

Und ja, ich hab mich wohl geirrt, die Rechtsprechung erkennt verschiedentlich die verspätete Rückkehr als Grund für Minderung/Entschädigung an. Ob es noch immer auch Gerichte gibt, die dies jedoch nicht tun, weiß ich nicht.

Die Berechnung wiederum könnte ebenfalls von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein - so gibt es unter anderem grob folgendes Verfahren: Aus Reisepreis pro Tag und Person und Nettoeinkommen pro Tag wird der Mittelwert gebildet, der die mögliche Entschädigung pro Tag darstellt. Je nach Beeinträchtigung der Reise wird dann für jeden Tag ein Prozentsatz vom Mittelwert als Entschädigung/Minderung zuerkannt. Für die fehlenden Abreise kann das schon mal als Minderung 40 Prozent sein, hinzukommen können als Entschädigung für den gezwungenen Aufenthalt noch mal zwei Drittel pro Tag sein (Beispiele vom OLG Frankfurt am Main).

Daneben kann man außerdem darüber streiten, ob der fragliche Mangel schon so erheblich ist, dass man auch wirklich einen Ersatzanspruch bejaht. Zumindest in den mir bekannten Urteilen waren die Mängel gravierender.

Falls es jemanden interessiert, bei GoogleBooks findet man einiges in der Vorschau zum Thema Reisemängel im „Reiserecht in der anwaltlichen Praxis“ von Niehuus.