Reisen mit Elfenbeinschmuck (nicht Einfuhr)

Hallo zusammen!

Meine Freundin hat eine Kette mit einem Anhänger aus Elfenbein (uralt, ein weitergereichtes Geschenk des Großvaters), die sie gerne trägt und mit der sie auch schon öfter im Urlaub war.
Meine Frage: ist das legal, bzw. kann sie damit Probleme bekommen? Weil sie Elfenbein „ausführt“ bzw. „einführt“?
Meine Suche im Netz hat nicht viel ergeben, da nur der Fall „Elfenbein aus dem Ausland mitbringen“ behandelt wird. Das ist ja nun nicht der Fall, sie führt einen persönlichen Gegenstand mit.
Weiß jemand bescheid wie es sich verhält?

Danke für eure Antworten!

Grüße,

Oliver

Hallo,
man KÖNNTE Schwierigkeiten so vorbeugen:

Mach ein Foto von der Kette, und schreib in mehreren Sprachen dazu, dass es sich um einen persoenlichen Besitz handelt, der zoll- und einfuhrrechtlich keiner Relevanz unterliegt.
Dann geh zu deinem Zollamt und lass dir auf dem Schrieb einen Zollstempel draufsetzen.
Das KÖNNTE an einigen Grenzen helfen…

Es wird dir aber Niemand eine weltweite Garantie geben, daher sollte man sich an dn Gedanken gewöhnen, die Kette auf Reisen einfach zu Hause zu lassen…

Gruss
Hummel

Moin,

Weiß jemand bescheid wie es sich verhält?

um allen Scherereien aus dem Weg zu gehen sollte die Kette zuhause bleiben.
Wenn ein Zölner Kümmelspalter ist, kann er mehr probleme machen als man möchte.

Gandalf

Hallo

am Einfachsten wäre wenn deine Freundin den Schmuck während der Reise zuhause lässt. Dann gibt es ganz sicher keine Scherereien.

Ansonsten empfiehlt es sich beim Zoll eine sogenannte „Nämlichkeitssicherung“ vornehmen zu lassen. Die Zöllner nehmen die Ware dann in Augenschein, notieren unverwechselbare Merkmale (bei teuren Geräten die Seriennummern oder individuelle Kratzer etc.) und bescheinigen den Besitz. Mit dem Schreiben kann man bei der Einreise beweisen, dass man den jeweiligen Gegenstand schon bei Abreise mitgeführt hat.

Das empfiehlt sich generell immer wenn man z. B. teure Elektronik mitführt, aber auch bei hochwertigem Schmuck.

Das Problem beim Elfenbein ist jedoch nicht allein der Nachweis des Besitzes bei der Ausreise. Auch wenn das ein schon altes Andenken ist, Elfenbein ist auf der Liste des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES und der Zoll damit verpflichtet, entsprechende Gegenstände zu kassieren und ein Verfahren gegen den Besitzer einzuleiten. Es würde mich wundern wenn sie das auch wegen Schmuck vom Opa machen, nur weiß man nie an welchen Korinthenkacker man gerät. Deswegen würde ich an deiner Freundinnen Stelle erst gar kein Risiko eingehen und das Erinnerungsstück daheim lassen. Und wenn man dem Zoll auch nicht vorher „dumme Fragen“ stellt, weckt man auch keine schlafenden Hunde…

Was wäre übrigens wenn das Problem nicht bei der deutschen, sondern einer ausländischen Zollbehörde auftaucht? Dann darf man sich auch noch mit fremden Gesetzen und einer fremden Sprache herumschlagen. Mir wäre das zu blöd…

Also: ohne Schmuck reisen und keine Probleme haben.

Gruß,

MecFleih

Guten Abend Euch allen,

vielen Dank für Eure Antworten. So ähnlich habe ich das schon vermutet. Dann wird meine Liebste die Kette wohl besser zu Hause lassen. Interessant wäre noch, wie es wäre, wenn man nachweisen könnte (natürlich unmöglich), daß der Anhänger schon lange vor dem Inkrafttreten des Washingtoner Artenschutzabkommens von 1973 von meinem Opa gekauft wurde. Dazu müsst aber ständig meine ganze Familie als Zeugen mitfliegen. Auch lästig.:wink:
Danke und gute Nacht,
Oliver

Dazu müsst aber ständig meine ganze Familie als Zeugen
mitfliegen. Auch lästig.:wink:

Hallo,
für Dich vielleicht - aber die Familie würde es sicher freuen :smile:
MFG
Pluto
P.S. Dass Du für alle bezahlst, ist ja wohl klar.

Hallo Pluto,

für Dich vielleicht - aber die Familie würde es sicher freuen

-)

Da ist was dran:wink:)) Aber wie das die Liebste findet?! :wink:

P.S. Dass Du für alle bezahlst, ist ja wohl klar.

Ääähmmm… :wink:

Grüße,
Oliver