Hallo,
es kann jeder einen Zweitpass beantragen - der wird dann nur mit sechsjähriger Gültigkeit ausgestellt undvon „nur für Geschäftsreisende“ ist in der PassVwV keine Rede - siehe:
Legt die antragstellende Person schlüssig, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (Flugticket, Briefwechsel mit Geschäftspartnern, Visabeschaffung u. a.) dar, dass ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines zweiten Passes besteht, kann dieser Pass ausgestellt werden. Die Verpflichtung zum Nachweis des berechtigten Interesses obliegt der antragstellenden Person. Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel immer dann vor, wenn die antragstellende Person in einen Staat einreisen will, der Deutschen vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem Pass ersichtlich ist, dass sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben.
Viel Gruß von Tara