Hallo die Experten,
folgender (fiktiver) Fall : Ein über das Portal ooo gebuchter und bezahlter Flug sei von der Airline storniert. Die Rückerstattung gestalte sich als ungemein zäh.
ooo habe bei der Buchung ein Büro yyy zwischengeschaltet, das auch die Rechnung über den vollen Betrag schrieb, der jedoch von ooo vom Kreditkartenkonto abgezogen wurde.
yyy habe schließlich reagiert und einen nur geringeren Betrag an ooo zurücküberwiesen, der dann beim Kunden einging.
Der Anbieter ooo antworte nun : " Bezüglich einer Rückerstattung der Servicegebühren Ihrer Buchung möchten wir Sie daran erinnern, dass, gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Servicegebühren ein nicht rückerstattbarer Bestandteil der Bezahlung sind.
Die Servicegebühren werden für die von ooo erbrachten Vermittlungsleistungen erhoben, die bei Bestätigung der Buchung als erfüllt gelten.
Deswegen sind wir nicht in der Lage, eine Erstattung der Gebühren vorzunehmen."
Nach meinem Erachten kämmt das nicht mit dem Rahmen der gesetzlichen Regelung und nach einem Urteil des LG Berlin dafür keine Gebühr erheben dürfen. Nachzulesen auch unter https://www.vzbv.de/meldung/unzulaessige-gebuehren-beim-reisevermittler-opodo.
Schon jetzt ein Dankeschön für Kommentare
Karl