Reiseportal / Stornokosten

Hallo die Experten,

folgender (fiktiver) Fall : Ein über das Portal ooo gebuchter und bezahlter Flug sei von der Airline storniert. Die Rückerstattung gestalte sich als ungemein zäh.
ooo habe bei der Buchung ein Büro yyy zwischengeschaltet, das auch die Rechnung über den vollen Betrag schrieb, der jedoch von ooo vom Kreditkartenkonto abgezogen wurde.
yyy habe schließlich reagiert und einen nur geringeren Betrag an ooo zurücküberwiesen, der dann beim Kunden einging.

Der Anbieter ooo antworte nun : " Bezüglich einer Rückerstattung der Servicegebühren Ihrer Buchung möchten wir Sie daran erinnern, dass, gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Servicegebühren ein nicht rückerstattbarer Bestandteil der Bezahlung sind.
Die Servicegebühren werden für die von ooo erbrachten Vermittlungsleistungen erhoben, die bei Bestätigung der Buchung als erfüllt gelten.
Deswegen sind wir nicht in der Lage, eine Erstattung der Gebühren vorzunehmen."

Nach meinem Erachten kämmt das nicht mit dem Rahmen der gesetzlichen Regelung und nach einem Urteil des LG Berlin dafür keine Gebühr erheben dürfen. Nachzulesen auch unter https://www.vzbv.de/meldung/unzulaessige-gebuehren-beim-reisevermittler-opodo.

Schon jetzt ein Dankeschön für Kommentare
Karl

Hallo,

bei derartigen Streitigkeiten wäre meine erste Anlaufstelle diese hier, bei der Dir kostenlos geholfen wird:

https://soep-online.de/

&tschüß
Wolfgang

Handelte es sich um eine Pauschalreise?

Wenn ja, beachte, dass man in der von dir zitierten Internetseite folgenden Hinweis findet:

Unzulässig ist nach dem Urteil auch eine Klausel, nach der Opodo für jede „gewünschte“ Stornierung einer Buchung ein eigenes Bearbeitungsentgelt erheben darf – auch zusätzlich zu eventuellen Stornogebühren des Anbieters. Ausgenommen waren davon nur Pauschalreisen.

Hallo,
Vielen Dank für den Hinweis.
Es handelt sich um keine Pauschalreise. Nur ein Flug.
Gruß Karl

Hi!
Das trifft den Fall ja auch nicht, die Reise wurde nicht vom Kunden, sondern von der Airline storniert.

1 Like

Hi Karl,
wurden die Servicegebühren denn bei Buchung separat ausgewiesen und als „nicht erstattbar“ gekennzeichnet bzw. steht das tatsächlich so in den AGB?
Der Vermittler hat natürlich seine Vermittlungsleistung erbracht. Daher kann er theoretisch schon auch auf der Zahlung des Serviceentgeltes beharren. Allerdings muß dem Kunden das vorher bekannt gewesen sein.
Bei uns im Büro ist es so, dass wir dem Kunden einen Preis von z.B. € 600,-- für den Flug nennen, dazu die Bedingungen (nicht erstattbar, gegen Gebühr umbuchbar o.ä.). Dazu kommt dann das Serviceentgelt i.H.v. XX und der Hinweis, dass dieses nicht erstattbar ist, egal was passiert.
So ist das für den Kunden transparent und die Situation klar.
bye
Rolf

Hallo,
heute im Fernsehen haben sie zu Reiseruecktritt gesprochen. Dass es jetzt vermehrt Angebote mit Ruecktrittrechten gibt, die extra etwas mehr kosten Auch aufpassen soll man, ob Ruecktritt objektiv oder nur bei Angst versichert sei. Bei Buchung entsprechend bestellen und bezahlen.
Gruss Helmut

Das hat aber nix mit Nur-Flug zu tun. Dabei geht es um Pauschalreisen bei denen einige Veranstalter bei Buchung bis Ende des Monats ein kostenloses Rücktrittsrecht bis 14 Tage vor Anreise gewähren. Ab 01.02. macht die TUI ein neues Modell, bei dem Du für dieses Rücktrittsrecht einen Aufpreis bezahlt. Das Thema Versicherung ist dann nochmal ein Anderes. Und Angst ist nie versichert!
bye
Rolf

Hallo Rolf,
der Vermittler hat (m.E.) seine Sevicegebühr nicht separat ausgewiesen. Wahrscheinlich will er damt „verstecken“, was er kassiert. Mag aus Marketing-Gründen ja auch verständlich sein. Aber jedem Kunden ist es ja auch klar, dass der Vermittler nicht für einen Null-Tarif arbeiten kann.
Insofern ist die Handhabung in Deinem Büro lobenswert.
Gruß
Karl

Völlig richtig. Wenn die Stornierung vom Kunden käme, hätte er diese Frage so sicherlich nicht gestellt!

Und auf was bezog sich dein Urteil? Na?