Reiserücktrittsversicherung: Muss bei Inansruchnahme des Sonderkündigungsrechts die Versicherung den unverbrauchten Restmonatsbeiträge erstatten?

Aufgrund der überlangen Bearbeitungszeit will ich das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen.
Muß die Versicherung die unverbrauchten Restmonatsbeiträge erstatten?

Welche Bearbeitungszeit ? Die zur Abwicklung eines Haftungsfall ?

mal abgesehen davon, wenn man Versicherungsbeiträge gezahlt hat und dann mitten im Vertrag kündigt, dann erhält man den Beitrag anteilig zurück.

mfG
duck313

Deine Frage ist einwenig undeutlich. Gibt es in deiner Polise überhaupt ein Sonderkündigungsrecht? Entweder du hast die Versicherung nur für diese Reise abgeschlossen, dann würde es auch keine Restmonate geben. Oder du hast ein Jahresvertrag abgeschlossen und bist daran gebunden. Ob du zufrieden bist mit der Leistung der Versicherer spielt dabei keine Rolle.
Sonderkündigungsrecht gibt es normalerweise nur, wenn der Versicherer einseitig der Umfang der Versicherung ändern würde, davon müsste er dich aber in Kenntniss setzen. Auch dann ist die Frage, ob du kündigen könntest, denn zuerst müsstest du die Änderungen ablehnen und die Versicherung würde bis zum nächsten Ablaufdatuzm zu den alten Bedingunegn weitergeführt werden.

Sowie ich das sehe, hast du keinen Rechtsanspruch auf Rückerstattung. An deiner Stelle würde ich einfach mal schreiben, dass du nicht zufrieden bist und anfragen, ob eine vorzeitige Auflösung des Vertrages moglich wäre. Der Versicherer darf aber Kosten berechnen für diesen Vorgang.
Da Reiserücktrittsversicherungen im Durchschnitt nur wenig kosten, würde ich mir dass aber überlegen.
Denn merke: wenn du kein Kunde mehr bist, wird der Versicherer sich ganz bestimmt nicht um einer schnelleren Abwicklung bemühen.