Dann antworte ich einmal mit den Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherers.
Mutter und Sohn planen eine gemeinsame Reise mit dem Schiff
von der Ukraine nach St. Petersburg im Juni 2014. Der Preis
pro Person im Doppelzimmer liegt bei etwa 3000Euro.
Ende Februar 2013 hatte Mutti die letzte Chemotherapie.
Seitdem ist sie nur noch in Kontrollbehandlungen. Aus
ärztlicher Sicht gilt sie als geheilt.
Falls Mutti die Reise nicht antreten kann, möchte ich für sie
eine Reiserücktrittsvesicherung abschließen, die die
Ausfallkosten ohne Selbstbeteiligung zu 100% übernimmt und
zusätzlich den für mich dann fälligen Einzelzimmerzuschalg
übernimmt.
Wenn eine versicherte Person, die mit einer
anderen bei … versicherten Person ein
Doppelzimmer gebucht hatte, aus einem
versicherten Grund die Reise stornieren muss,
erstattet … den Einzelzimmerzuschlag bzw. die
anteiligen Kosten der anderen bei …
versicherten Person für das Doppelzimmer bis zur
Höhe der Stornokosten, die bei einer
Komplettstornierung angefallen wären
Unter welchen Voraussetzungen erbringt … die Leistungen?
- Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht
zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
· Tod;
· schwere Unfallverletzung;
· unerwartete schwere Erkrankung; eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor,
wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus
konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass
zur Stornierung geben;
· Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
· der unerwartete Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers;
· unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben
(Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes;
· Impfunverträglichkeit;
· Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt
infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist;
· unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes;
· Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasserrohrbruch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der materielle Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit zur Aufklärung erforderlich ist; als erheblich gilt ein Schaden, wenn die Schadenhöhe € 2.500,- übersteigt;
· Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des
Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;
· unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
(sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
mit mindestens 15 Wochenstunden) oder unerwarteter Wechsel des Arbeitgebers unter
Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses;
· Nichtversetzung eines Schülers, sofern die Reise vor Kenntnis hiervon gebucht wurde und
die Durchführung der Reise nicht zumutbar oder unmöglich ist;
· Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul-, Berufsschul- oder
Hochschul-Ausbildung, sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht
war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise
fällt.
Die Versicherung soll möglichst 2 Monate vor Reisestart
abschließbar sein.
Nach Reisebuchung ist der Abschluss des
Versicherungsvertrages bis 30 Tage vor
Reiseantritt möglich.
Für mich ist der Ausfall zwar
unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Ggf. ließe sich
vielleicht auch eine Familienvesicherung (Ich bin Erwachsen
und wohne nicht bei Mutti) für beide günstiger abschließen.
Sofern jmd. direkt helfen möchte, kann ich dazu auch meine
Email zur Verfügung stellen.
Danke für die Mithilfe
Gruß Merger