Reiserückrittsversicherung

Mutter und Sohn planen eine gemeinsame Reise mit dem Schiff von der Ukraine nach St. Petersburg im Juni 2014. Der Preis pro Person im Doppelzimmer liegt bei etwa 3000Euro.

Ende Februar 2013 hatte Mutti die letzte Chemotherapie. Seitdem ist sie nur noch in Kontrollbehandlungen. Aus ärztlicher Sicht gilt sie als geheilt.

Falls Mutti die Reise nicht antreten kann, möchte ich für sie eine Reiserücktrittsvesicherung abschließen, die die Ausfallkosten ohne Selbstbeteiligung zu 100% übernimmt und zusätzlich den für mich dann fälligen Einzelzimmerzuschalg übernimmt.

Die Versicherung soll möglichst 2 Monate vor Reisestart abschließbar sein. Für mich ist der Ausfall zwar unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Ggf. ließe sich vielleicht auch eine Familienvesicherung (Ich bin Erwachsen und wohne nicht bei Mutti) für beide günstiger abschließen.

Sofern jmd. direkt helfen möchte, kann ich dazu auch meine Email zur Verfügung stellen.

Danke für die Mithilfe

Falls Mutti die Reise nicht antreten kann,

Wenn sie es wegen der Krebserkrankung nicht kann, wird es eng.

Die Versicherung soll möglichst 2 Monate vor Reisestart abschließbar sein.

Ohne alle Tarife zu kennen, sehe ich auch hier ein Problem. Üblicherweise schließt man Reiserücktrittsversicherungen unmittelbar nach der Buchung ab, nicht kurz vor Antritt der Reise…

Dann antworte ich einmal mit den Versicherungsbedingungen einer Reiserücktrittsversicherers.

Mutter und Sohn planen eine gemeinsame Reise mit dem Schiff
von der Ukraine nach St. Petersburg im Juni 2014. Der Preis
pro Person im Doppelzimmer liegt bei etwa 3000Euro.

Ende Februar 2013 hatte Mutti die letzte Chemotherapie.
Seitdem ist sie nur noch in Kontrollbehandlungen. Aus
ärztlicher Sicht gilt sie als geheilt.

Falls Mutti die Reise nicht antreten kann, möchte ich für sie
eine Reiserücktrittsvesicherung abschließen, die die
Ausfallkosten ohne Selbstbeteiligung zu 100% übernimmt und
zusätzlich den für mich dann fälligen Einzelzimmerzuschalg
übernimmt.

Wenn eine versicherte Person, die mit einer
anderen bei … versicherten Person ein
Doppelzimmer gebucht hatte, aus einem
versicherten Grund die Reise stornieren muss,
erstattet … den Einzelzimmerzuschlag bzw. die
anteiligen Kosten der anderen bei …
versicherten Person für das Doppelzimmer bis zur
Höhe der Stornokosten, die bei einer
Komplettstornierung angefallen wären

Unter welchen Voraussetzungen erbringt … die Leistungen?

  1. Versicherungsschutz besteht, wenn die planmäßige Durchführung der Reise nicht
    zumutbar ist, weil die versicherte Person selbst oder eine Risikoperson während der Dauer des Versicherungsschutzes von einem der nachstehenden Ereignisse betroffen wird:
    · Tod;
    · schwere Unfallverletzung;
    · unerwartete schwere Erkrankung; eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor,
    wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus
    konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass
    zur Stornierung geben;
    · Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken;
    · der unerwartete Ausfall eines implantierten Herzschrittmachers;
    · unerwarteter Termin zur Spende oder zum Empfang von Organen und Geweben
    (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes;
    · Impfunverträglichkeit;
    · Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt
    infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist;
    · unerwartete Adoption eines minderjährigen Kindes;
    · Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion, Sturm, Blitzschlag, Hochwasser, Erdbeben, Wasserrohrbruch oder vorsätzliche Straftat eines Dritten, sofern der materielle Schaden erheblich ist oder sofern die Anwesenheit zur Aufklärung erforderlich ist; als erheblich gilt ein Schaden, wenn die Schadenhöhe € 2.500,- übersteigt;
    · Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des
    Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber;
    · unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
    (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
    mit mindestens 15 Wochenstunden) oder unerwarteter Wechsel des Arbeitgebers unter
    Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses;
    · Nichtversetzung eines Schülers, sofern die Reise vor Kenntnis hiervon gebucht wurde und
    die Durchführung der Reise nicht zumutbar oder unmöglich ist;
    · Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul-, Berufsschul- oder
    Hochschul-Ausbildung, sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht
    war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise
    fällt.

Die Versicherung soll möglichst 2 Monate vor Reisestart
abschließbar sein.

Nach Reisebuchung ist der Abschluss des
Versicherungsvertrages bis 30 Tage vor
Reiseantritt möglich.

Für mich ist der Ausfall zwar
unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen. Ggf. ließe sich
vielleicht auch eine Familienvesicherung (Ich bin Erwachsen
und wohne nicht bei Mutti) für beide günstiger abschließen.

Sofern jmd. direkt helfen möchte, kann ich dazu auch meine
Email zur Verfügung stellen.

Danke für die Mithilfe

Gruß Merger

Hi,

dann stell aber auch noch die Bedingungen rein unter denen NICHT geleistet wird. Da sollte dann was von bestehenden/bekannten Erkrankungen stehen.

Gruss
K

Hallo Kasi,

da liegst Du aber völlig falsch, aber wenn Du meinen Text richtig gelesen hättest,
wäre dir dies hier aufgefallen:

unerwartete schwere Erkrankung; eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor,
wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus
konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegenstehen und Anlass
zur Stornierung geben;

Bitte beachte das Wörtchen unerwartete.

Gruß Merger

Hi,

ok, wieder was gelernt. Danke.

Gruss
K