Reiserücktrittskosten-Versicherung : Todesfall-Risiko des Vaters des Lebenspartners

Hallo,
jemand plant eine mehrwöchige Fernreise zu buchen. Darüber schwebt das Risiko des Nichtantritts oder vorzeitiger Rückreise im Fall des Ablebens des im Pflegeheim befindlichen Vaters (fortgeschrittene Alzheimer-Erkrankung) des Lebenspartners.
Gibt es eine dieses Risiko abdeckende Versicherung ? Auch wenn der Lebenspartner an dieser Reise nicht teilnimmt, auch wenn - formal gesehen - man nicht mit dem Partner in häuslicher Gemeinschaft lebt ?

Gruß
Karl

Hi,

wenn jemand eine solche Versicherung abschliesst, erklärt er/sie sich mit den AVB (den Allgemeinen Versicherungsbedingungen also dem „Kleingedruckten“) einverstanden. Um mit etwas einverstanden zu sein sollte man es gelesen haben. Also sollte dieser jemand sich die AVB der Versicherung die er/sie gerne abschliessen möchte durchlesen - denn da steht drin was wann versichert ist.

Gruss
K

Hallo Kasi,

da ich glaube zu wissen, dass die Unternehmen bei den standardmäßigen Reiserücktrittskosten-Versicherungen idR nur das Risiko „nächste Angehörige“ (Kinder, Eltern) abdecken, möchte ich mir das ziellose Durch-Flöhen aller möglichen AGB ersparen.
Meine Hoffnung ist immer noch, dass mir jemand aus seiner eigenen Erfahrung gezielt sagt, wo das von mir beschriebene Risiko abzudecken ist.

Gruß
Karl

Hallo,

dies sind die meisten Gründe, weshalb eine Reiserücktritt „zahlt“

Die Pflegeperson für einen pflegebedürftigen Angehörigen fällt kurzfristig aus.
Ihnen oder einem nahen Angehörigen passiert ein Unfall.
Bei Ihnen oder einem nahen Angehörigen kommt es zu einer unerwarteten schweren Erkrankung.
Während des Urlaubs kommt es zu einem Brand oder einem anderen schweren Elementarschaden in Ihrem Haus.
Sie verlieren unerwartet Ihren Arbeitsplatz durch eine betriebsbedingte Kündigung.
Aufgrund einer neuen Arbeitsstelle mit einhergehender Urlaubssperre können Sie Ihre Reise nicht antreten

Hallo,

ich suche eine Versicherung, die auch das von mir beschriebene Risiko abdeckt.

Gruß
Karl

Hallo,

schwebt das Risiko des Nichtantritts oder vorzeitiger
Rückreise im Fall des Ablebens des im Pflegeheim befindlichen
Vaters (fortgeschrittene Alzheimer-Erkrankung)

ohne alle auf dem Markt befindlichen Tarife zu kennen, würde ich vermuten, dass dieser Fall nicht versicherbar ist. Hier ist mit dem Ableben einer Person zu rechnen, die Situation beim Abschluß der Versicherung bekannt, also: Leistungsausschluß.

Gibt es eine dieses Risiko abdeckende Versicherung ? Auch wenn der Lebenspartner an dieser Reise nicht teilnimmt,

Die Person, um die es geht, ist also noch nicht einmal nahestehend, also: Schlechte Karten.

auch wenn - formal gesehen - man nicht mit dem Partner in häuslicher Gemeinschaft lebt ?

Dann wird man Schwierigkeiten haben, der Versicherung zu erklären, warum man die Reise nicht antreten kann, wenn die erkrankte Person stirbt.

Ich sehe keine Chance, dass das jeamnd versichert.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

ein Dankeschön und Sternchen für die Antwort.
Aus genau der Befürchtung der Nicht-Versicherbarkeit dieses Risikos hatte ich die Frage gepostet. Bekomme diese Befürchtung also bestätigt.

Gruß
Karl