Hallo,
Person A ein Problem mit der Reiserücktrittsversicherung und der Schadensregulierung:
A musste leider seinen geplanten Urlaub nach Bali im Sommer letzten Jahres stornieren, da seine Lebensgefährtin B massive Probleme mit der Halswirbelsäule hatte und nicht fliegen konnte.
Erstmalig traten Beschwerden im Mai 2012 auf, daraufhin folgten manuelle Therapie & Physiotherapie, so dass B im Anschluss beschwerdefrei war.
Kurz vor Reisebeginn Ende Juli traten die Beschwerden jedoch massiv wieder auf. Durch den Arzt wurde die Reiseunfähigkeit bestätigt. Nachdem A diverse Unterlagen einreichen musste (u.a. Krankheitshistorie der letzten 2 Jahre) wurde nun die Schadensregulierung gekürzt.
Argumentation der Versicherung: Bereits im Mai traten die Beschwerden auf, daher hätte im Mai storniert werden müssen. Bei Storno im Mai wären die Kosten geringer gewesen, so dass nur 25% erstattet werden.
Daraufhin hat A Einspruch eingelegt und darauf verwiesen, dass im Mai nicht davon auszugehen war, dass die Erkrankung zurückkehrt(da ja entsprechende Behandlungen erfolgten).
Nun erhielt A die Antwort, dass man nicht anders entscheiden könne. Lt. AGB werden die Kosten erstattet, wenn eine unerwartete schwere Erkrankung vorliegt. Auf Grund der Behandlung im Mai teilte die Versicherung A mit, dass daher die Erkrankung nicht unerwartet gewesen sei und die Hoffnung, dass die Reise trotz Behandlung durchgeführt werden kann sei nicht Umfang des Versicherungsschutzes.
Nach A’s Ansicht würde das dann wiederrum bedeuten, dass man nach Buchung einer Reise diese immer sofort bei einer Krankheit stornieren muss, auch wenn diese 3 Monate vor Reiseantritt auftritt - dies kann A sich eigentlich nicht vorstellen.
Die Frage wäre, ob die Argumentation der Versicherung rechtlich i.O. ist, bzw. ob Person A eine Chance hat ggf. über den Rechtsweg den Reisepreis erstattet zu bekommen?
Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe & Kommentare!!!