Reisesicherungsschein

Moin auch,

jemand, der Urlaub nötig hat, bucht eine Pauschalreise über ein deutsches Internetreiseportal. Daraufhin erhält Frau Jemand die Unterlagen zur Reise von einem großen Reiseanbieter aus Österreich, nennen wir ihn A (Reisebedingungen, Zahlungsbedingungen etc. Darunter auch die AGB von A, in denen aufgeführt ist, wie A im Falle einer Insolvenz abgesichert ist. Ein Reisesicherungsschein wurde nicht geliefert. 

Kurz vor dem Urlaub fällt Frau Jemand auf, dass der Sicherungsschein nicht gesendet wurde. Auf der Website von A Österreich wird auf Firma B, Dependance Österreich verwiesen zur Kontaktaufnahme, da A eine 100% Tochter von B ist. B nun schreibt:„Wir können lediglich Buchungen bearbeiten, die bei uns telefonisch oder
auf unserer Internetseite XXX gebucht wurden.“. Es gelingt doch noch der Kontakt mit A und die schreiben:„Wir können lediglich Buchungen bearbeiten, die bei uns telefonisch oder
auf unserer Internetseite XXX gebucht wurden.“

Dann wird das Internetreiseportal kontaktiert, die den Veranstalter anschreiben und zurückkommen mit der Nachricht:„Laut Veranstalter gibt es in Österreich kein Sicherungsschein. Bei Buchung müssen die Kunden von XXX allgemeinen Reisebedingungen bestätigen und somit sind Sie abgesichert. Jeder Veranstalter hat automatisch eine Insolvenzversicherung als Absicherung.“

Frau Jemand ist jetzt sehr unsicher wegen:

a) Ist sie abgesichert? Die AGB hat sie auf der Reise dabei, aber die sagen nicht viel aus.
b) Ist es richtig, dass in Österreich kein Sicherungsschein existiert?
c) Falls b) = nein, was kann sie tun?

Ralph

Hi Ralph,

ist mir in der Form neu. Wir arbeiten zwischendurch mit österreichischen Veranstaltern und bekommen von denen auch einen Sicherungsschein. Ich habe bei einem, mir bekannten, Veranstalter allerdings auch das hier gefunden:

„Sicherungsschein
Kundenzahlungen sind bei uns über Bankgarantie und die AGA International S.A. Niederlassung für Österreich besichert (Garantienummer: 7.515.507). Dies entspricht dem Sicherungsschein in Deutschland.“

Im Prinzip müsste der Versicherer auf Verlangen eine Bestätigung herausrücken. Zuständig dafür ist allerdings m.E. der Reiseveranstalter bzw. der Vermittler (Portal).

bye
Rolf

Moin auch,

hier hat Frau Jemand eben nur die AGB, in denen es heißt:„Die …Austria AG wurde unter Eintragungsnummer… in das Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten eingetragen. Versicherer: XXX, Policennr. XXX, Abwickler XXX“.

Ist Frau Jemand jetzt abgesichert oder nicht?

Notabene: Die gute Frau rechnet nicht mit einer Insolvenz, die Geschäftszahlen des Veranstalters sind sehr gut. Aber man weiß ja nie.

Ralph

Hi,

guckst Du hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsschein#.C3.9… und hier: http://www.bmwfw.gv.at/Unternehmen/Reiseveranstalter…

Frau Jemand IST also abgesichert.

Gruss
K