Reisestorno am Abreisetag?

Hallo Freunde,
ich hatte letztes Jahr eine Reise am letzten Tage absagen müssen, weil meine Frau sich plötzlich nicht reisefähig fühlte und nicht bereit war. Dadurch hatte ich kein rechtzeitiges ärztliches Attest für die RRV zur Hand und mußte es nachreichen.
Die RRV verweigerte die versicherte Leistung, weil es in den AGB einen entsprechenden Passus gibt. 2 Fragen:
1.Hätte ich eine andere Möglichkeit der Stornierung gehabt?
2.Was ist daran problematisch, wenn man das Attest nachträglich einreicht?
Gruß!
Friedrich

Alleine die Allianz bietet sechs verschiedene Verträge an - und es gibt sechs unterschiedliche Allgemeine Versicherungsbedingungen dazu.

Da die bei deinem speziellen Vertrag geltenden AVB unbekannt sind, wird man das kaum einschätzen können.

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Die ganze AVB hier anzuhängen, wäre wohl übertrieben; aber ich habe den Abschnitt, auf den sich die Versicherung beruft, kopiert - s.Anhang.

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Diese Bedingung ist in meinem Fall unerfüllbar und macht den Vertrag sinnlos, habe auch schon den Jahresvertrag gekündigt und den vollen Reisepreis bezahlt. Nichts dafür bekommen, das finde ich ungerecht!

Hallo Friedrich,

der richtige Weg wäre gewesen, dass deine Frau an dem Tag, an dem es ihr schlecht ging und an dem abzusehen war, dass sie nicht reisen kann, sofort einen Arzt aufgesucht und sich eine Bescheinigung über die „Nicht-Reisefähigkeit“ hätte geben lassen. Und erst danach hätte die Reise mit Verweis auf das Attest beim Veranstalter storniert werden sollen.

Grüße Maralena

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Kennst du einen Arzt, der sofort verfügbar ist, ich nicht? Das ganze Prozedere hätte ich am Vorabend der Reise nicht schaffen können! Meine Tochter meinte, ich hätte in der Nacht einen Notarzt suchen sollen. Wir sind beide über 80 und empfinden das als Zumutung. Ich sah nur 2 Möglichkeiten:

  1. unmittelbar vor Reiseantritt stornieren und Attest nachreichen
  2. Arzt für Attest suchen und nach Reisebeginn stornieren.
    Was ist besser?
    Ich hielt Pkt.1 für besser, meine Tochter (Reiseverkehrskauffrau) Pkt.2.
    Friedrich

Fakt ist, dass du die Versicherungsbedingung nicht erfüllt hast.

Nun sind solche Bedingungen aber mitunter unwirksam - zum Beispiel dann, wenn sie den Kunden unangemessen benachteiligen.

Den ärztlichen Bereitschaftsdienst zum Zwecke eines Attests zu rufen ist eine missbräuchliche Nutzung. Sein Zweck ist nicht, Reisetauglichkeit zu bescheinigen, sondern er soll ernsthaft, aber nicht lebensbedrohlich Erkrankte behandeln, die nicht warten sollen, bis die nächste Praxis öffnet.

Durch die Einschränkung „erst Attest, dann Stornieren“ ist der Zweck der Versicherung, bei plötzlicher Erkrankung kurz vor der Reise Schutz zu gewährleisten, in vielen Fällen unmöglich.

Dazu sollte aber mal ein Jurist wie @Pennywise was schreiben.

Bitte Verbraucherzentralen fragen. Beispiel:

Urteil:

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Ich habe gerade ein fettes Grinsen im Gesicht.

Der ERGO wurde also verboten, so eine Klausel zu verwenden oder sich darauf zu berufen.
Wenn ich das richtig sehe, sind die Klauseln im Urteil und im Screenshot identisch.

@Friedrich_Nolte wäre gut beraten, seiner Versicherung mit Hinweis auf das Urteil nochmals die Gelegenheit zu geben, den Schaden zu regulieren.

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Stimmt, meine Reiseplanung beinhaltete auch eine RRV der ERGO. 11 Monate nach diesem Urteil hatten die verurteilten Bedingungen immer noch denselben Wortlaut. Anscheinend hatte die Revision der ERGO Erfolg?
Ich frage mal meinen Rechtsanwalt, der mit der Sache betraut ist.

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Im Urteil stand meines Wissens, dass die Ergo die beanstandeten Klauseln bereits geändert habe.

Anscheinend nur für Neuverträge?

Das steht in Abschnitt III-3 der Begründung; aber im weiteren Text steht auch, daß die am 01.04.2023 geänderte Bestimmung ebenfalls unwirksam ist. In einer neueren Version der AGB von 2023 steht immer noch die alte Forderung nach dem Attest-Vorrang. Weiterhin habe ich auf der ERGO-Webseite im Kapitel Schadenformulare die korrekte Formulierung „vor oder nach der Stornierung“ gefunden:
Screenshot 2025-03-16 111926-ERGO|690x388

Ganz schöne Verwirrung der Kundschaft!