Hallo Freunde,
ich hatte letztes Jahr eine Reise am letzten Tage absagen müssen, weil meine Frau sich plötzlich nicht reisefähig fühlte und nicht bereit war. Dadurch hatte ich kein rechtzeitiges ärztliches Attest für die RRV zur Hand und mußte es nachreichen.
Die RRV verweigerte die versicherte Leistung, weil es in den AGB einen entsprechenden Passus gibt. 2 Fragen:
1.Hätte ich eine andere Möglichkeit der Stornierung gehabt?
2.Was ist daran problematisch, wenn man das Attest nachträglich einreicht?
Gruß!
Friedrich
Alleine die Allianz bietet sechs verschiedene Verträge an - und es gibt sechs unterschiedliche Allgemeine Versicherungsbedingungen dazu.
Da die bei deinem speziellen Vertrag geltenden AVB unbekannt sind, wird man das kaum einschätzen können.
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Die ganze AVB hier anzuhängen, wäre wohl übertrieben; aber ich habe den Abschnitt, auf den sich die Versicherung beruft, kopiert - s.Anhang.
.Diese Bedingung ist in meinem Fall unerfüllbar und macht den Vertrag sinnlos, habe auch schon den Jahresvertrag gekündigt und den vollen Reisepreis bezahlt. Nichts dafür bekommen, das finde ich ungerecht!