Hallo Zusammen,
ich habe ein kleines Problem mit meinem Vorgesetzten.
Vor einer Woche war ein AN, für zwei Tage, auf Schulung in Österreich, bei einem Lieferanten!
Als nun die Reisekostenabrechnung anstand, sagte man, man dürfte die Verpflegungspauschale für Österreich nicht ansetzen, weil man ja vor Ort vom Lieferanten, während der Schulung, verköstigt worden ist
Ist dies denn rechtens?
Aber man hat davor und danch doch auch Hunger.!
Klingt jetzt etwas lachhaft, aber ist doch nunmal so.
Hat hier jemand eine Idee, wie man an die Pauschale kommen kann, oder steht sie einem in der Tat nicht zu!?
Wäre schön super, wenn sich damit jemand auskennen würde.
Besten Dank.
Viele Grüße
Franz-Werner