Reiskosten 2015

Hallo Zusammen,
ich habe ein kleines Problem mit meinem Vorgesetzten.
Vor einer Woche war ein AN, für zwei Tage, auf Schulung in Österreich, bei einem Lieferanten!
Als nun die Reisekostenabrechnung anstand, sagte man, man dürfte die Verpflegungspauschale für Österreich nicht ansetzen, weil man ja vor Ort vom Lieferanten, während der Schulung, verköstigt worden ist
Ist dies denn rechtens?
Aber man hat davor und danch doch auch Hunger.!
Klingt jetzt etwas lachhaft, aber ist doch nunmal so.
Hat hier jemand eine Idee, wie man an die Pauschale kommen kann, oder steht sie einem in der Tat nicht zu!?

Wäre schön super, wenn sich damit jemand auskennen würde.
Besten Dank.

Viele Grüße
Franz-Werner

Aber man hat davor und danch doch auch Hunger.!

Man hat zu hause in Deutschland auch Hunger. Dafür gibt es auch kein zusätzliches Geld.

Klingt jetzt etwas lachhaft, aber ist doch nunmal so.

Genau.

Servus,

wie der Vorgesetzte das handhabt, richtet sich nach einer eventuell im Betrieb vorhandenen Reisekostenordnung, wie auch immer gearteten Vereinbarungen oder nach der betrieblichen Gepflogenheit (die im schlechtesten Fall heißt: Jefe erstattet Spesen, wenn er mag).

Es ist zumindest nicht verkehrt, sich hier an der Aufteilung der Tagessätze für Verpflegungsmehraufwand zu halten, die im Rahmen der steuerfrei maximal erstattungsfähigen Beträge angewendet wird: Frühstück entspricht 20 Prozent des Tagessatzes, Mittag- und Abendessen jeweils 40 Prozent; so dass bei Verköstigung zum Morgenessen (wegen Hotelübernachtung) und Mittag (wegen Schulung) noch 40 Prozent des Tagessatzes Österreich für eine Burnhaut und ein paar Viertel Uhudler oder eine Sechserpackung 16er Blech am Abend übrigbleiben.

Das wären dann 36 € * 0,4 = 14,40 €.

Ist aber wie gesagt Verhandlungssache, wenn es keine Reisekostenordnung gibt.

Schöne Grüße

MM