Reißverschlussverfahren nicht einfädeln gelassen

Zum einen sind beim Linksfädeln maximal 20km/h Differenz zulässig.

Zum anderen, falls es Dich interessiert:

  1. Die Engstelle hat (meist) den halben Maximaldurchsatz (Fahrzeuge pro Zeit) der 2 Fahrenspuren davor

  2. Um ihn zu erreichen muss die mögliche Geschwindigkeit erreicht werden und es dürfen keine übergroßen Lücken entstehen.

  3. Die Länge der Engstelle spielt dagegen nur eine untergeordnete Rolle (natürlich nicht für die Fahrtzeit ab Anfang der Engstelle!).

  4. Solang es vor der Engstelle keine weiteren Zu- oder Abfahrten gibt, mindert frühzeitiges Einfädeln (z.B. 1km vorher) Durchsatz oder Fahrtzeit kaum bis garnicht!

Das geforderte Einfädeln kurz am Ende erhöht den Durchsatz ironischer Weise meist nur indem es extreme Vorbeifahrer verhindert! Die haben nämlich 2 negative Effekte:

E1: im Extremfall (und häufig in der Praxis) steht die eine Spur komplett, da sich über den kompletten letzten halben Kilometer immer wieder neue Leute einfädeln.

E2: unnötige Agressionen beim Einfädeln auf beiden Seiten („hat sich vorgedrängelt“ vs. „ist zu blöd für Reissverschluss“)!

E1 führt dazu, dass z.B. jemand, der die letzte halbe Stunde mit 10km/h fuhr nun mit 40 (statt erlaubten 60 oder 100) „zufrieden“ ist.
E2 führt dazu, dass man „den Raser“ ziehen lässt.

Darum hast Du vollkommen recht mit:

aber nicht damit:

Wenn dich einer nicht reinlässt, fädelst du dich hinter diesem im die nächste Lücke ein… Wo ist das Problem?
Wenn dich mehrere nicht reinlassen, liegst vielleicht daran, dass du nicht blinkst?
Du fährst wohl nicht viel?

Ich bin erstaunt wie viele drauf geantwortet haben und bedanke mich.

Meine Theorie die ich in der Praxis anwende ist bei einem Stop and go Verkehr in der Stadt wo man die Barken spät sieht bis vor die Barke zu fahren oder 1-1,5 Autolängen vorher einfädel so fern möglich.

Autobahn bei hohengeschwindigkeiten und normaler dichte bei Möglichkeit sich vorher rechts einzufädeln ohne den hinterman stark bis gar nicht abzubremsen.

Da spielen wie gesagt.
-Geschwindigkeit
-Dichte
Eine starke Rolle

Noch einige Details zu meinem Auto
90Ps
Transit

Und ich überhole nicht mal LKWs 3Km vor der Ausfahrt.

Sich vors Auto stellen, rechts rauswinken… ist absolute Nötigung und kann entsprechend bestraft werden

damit hast du auf der linken spur aber eh’ nichts verloren…

Moin!

Nun, ich reise meist mit einem Mercedes S oder einem Transit Camper. Letzterer läuft 160 und ist damit in unserem von Schnarchern dominierten Autobahnalltag bei den oberen 10% dabei.
Wer links nichts verloren hat: Schnarcher und Schleicher. Am Automodell kann man das nicht festmachen. Ich bin sogar mit unserem Fiat 500 einer der Schnellsten.

Endet die linke Spur, nutze ich diese bis zum Ende und fädle dann mit „Schwung“ ein, so dass ein vernünftiger Autofahrer rechts von mir nicht wegen mir bremsen muss.
Möchte mich jemand „abklemmen“, ziehe ich eisenhart rüber. Die meisten legen sich ja ungern bis zur letzten Konsequenz mit Autos der Klasse >2 Tonnen an, daher passte das bislang immer (ggf. mit etwas Lichthupe von hinten, aber das muss einen ja nicht jucken…).

Es ist völlig daneben und illegal, das Reißverschlußverfahren nicht zu beachten oder zu beschleunigen, wenn man überholt wird. Meist begehen die „Abklemmer“ ja beide Verstöße parallel.
Daher hilft hier nur der grobe Keil, zumal das „Abklemmen“ ohnehin illegal ist und im Falle eines Crashs der Abklemmer sicher die Hauptschuld und den größten Teil der Haftung zu tragen haben würde.
Im Zweifel könnte man natürlich auch rechtzeitig blinken, potentielle Abklemmer identifizieren, sich jemand anderen zum Einscheren suchen und gemütlich fahren. Das ist mir aber zu anstrengend und zu langweilig… :wink:

Gruß,
M.

Dann lies Dir mal einschlägige Urteile durch,
danach trägt derjenige der seinen Fahrstreifen wechselt die Hauptschuld.

Gruß Crack

Moin!

Beziehst Du Dich damit explizit auf Bereiche, in welchen das Reißverschlussverfahren anzuwenden ist?
Wohl eher nicht.

Und selbst wenn: ich habe Vollkasko…

Gruß,
M.

Natürlich, oder was denkst Du habe ich kommentiert?
Das demjenigen der den Fahrstreifen wechselt auch beim Reißverschlussverfahren eine erhöhte Sorgfaltspflicht und grundsätzlich auch erst einmal die Hauptschuld zukommt ist eigentlich bekannt.
https://goo.gl/pYnjEe

Helden übersehen dabei dann oft das auch eine Vollkasko kein Allheilmittel ist und Nachteile hat.
Erstens fällt meist eine Selbstbeteiligung an, zweitens wird der Beitrag zukünftig höher ausfallen, drittens zahlt eine Vollkasko nur den eigenen Schaden - für den Fremdschaden hat die Haftpflicht aufzukommen welche dann im Nachgang natürlich auch die SF-Klasse anpassen wird.

Aber das nimmt man ja alles gern in Kauf wenn man es einem „Abklemmer“ mal richtig zeigen will…

Gruß Crack

Moin!

Wenn jemand in einer „Reißverschlusssituation“ einen Spurwechsler abklemmt, erhält er eine Teilschuld. Das ist wichtig. 30 Eur mehr Versicherungsprämie jucken mich nicht.
Es muss an dieser Stelle klargestellt werden, dass das Abklemmen illegal ist.

Gruß,
M.