Reklamation bei Bucher-reisen - wer hat Ahnung?

Hallo,

wir schlagen uns jetzt schon seit mehreren Monaten mit der Hartnäckigkeit von Bucher-reisen herum.

Die Vorgeschichte:
Im August 2007 buchten wir sehr kurzfristig eine Pauschalreise nach Tunesien, ins Hotel „Scirocco Beach“.
Kaum angekommen, wären wir am liebsten gleich wieder abgereist:
Die Anlage war heruntergekommen und wirket wie kurz vor dem Abbruch.
Im ersten Zimmer, in dem wir nur eine Nacht blieben, floss uns am Morgen die KLospülung entgegen, so dass das ganze Zimmer unter Wasser stand.
Auch im zweiten Zimmer waren sie Sanitäranlagen geflickt, die Wandfarbe löste sich von der Decke und fiel manchmal auch herab etc. etc.
Dazu kam, dass die gebuchte KLimaanlage ab dem 3. Tag nicht funktionierte.
Wir haben natürlich der örtlichen Reiseleitung so schnell wie möglich davon in Kenntnis gesetzt. Leider änderte sich aber nichts an der Situation. Stattdessen bot man uns einen Gutschein über ein Mittagessen für zwei (!) oder den Umzug in ein „Hilfsgebäude“ eines benachbarten Hotels (ohne Balkon) auf eigene Kosten (d.h. wir hätte dafür noch kräftig draufbezahlen sollen!) an.

Natürlich haben wir das nicht angenommen.
Als wir zurückkamen, haben wir natürlich sofort eine Reklamation an Bucher-reisen geschickt.
Lapidare Antwort: Wir haben ihnen doch die Möglichkeit gegeben, das Hotel zu wechseln, also liegt die Schuld bei ihnen.
Keine rede von Entschädigung, oder wenigstens eine Entschuldigung.

Nach gründlicher Internetrecherche scheint das nicht nur bei uns so gelaufen zu sein.

Meine Frage: Hat jemand diese S**** von Bucher je dazu bekommen, etwas zu zahlen?

Habe ich noch eine Chance, wenn ich ihnen noch einmal eine reklamation schicke?

Bin für jede Antwort dankbar!

Grüsse, Yvonne

Hi Yvonne,

dazu kann man seriös nichts sagen, wenn man die genauen Umstände nicht kennt. Tatsache ist, dass dem Veranstalter bei Mängeln vor Ort die Möglichkeit gegeben werden muß, diese zu beheben. Entweder durch Zimmer- oder durch Hotelwechsel.

Wird der Hotelwechsel nicht akzeptiert, muss dies aus gutem Grund geschen (nicht gleichwertig, noch schlechter o.ä…). Dann hat man normalerweise auch einen Anspruch auf Schadenersatz.

Wie hoch war denn der Reisepreis und was fordert Ihr? Ich würde auf jeden Fall hartnäckig bleiben und noch einmal schreiben. Kann Euer Reisebüro noch einen Satz dazu schreiben? Das hilft manchmal.

bye
Rolf

Hallo,

zielführende Infos findest du unter reiseschiedstelle.de; reisemangel.de; urlaubsreklamationen.de usw.
Diene Reise soll im August 2007 gewesen sein, wie geht denn das??
MfG

Ährrrm, erröt :wink:,
war natürlich im August 2006!

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Danke, Rolf!

gezahlt hatten wir zwar „nur“ 599 pro Person DZHP, aber trotzdem finden wir, dass diese Reise unter aller Kanone war.
Danke für den Tipp mit dem Reisebüro - das erste Mal haben wir nur einfach so einen Brief geschrieben.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Yvonne,

Ihr habt nach der ersten Nacht ein anderes Zimmer bekommen. Zwar ein schäbiges, aber eines mit funktionierender Klospülung. Damit ist der Mangel beseitigt. Keine Reisepreisminderung.
Die Klimaanlage war nach 3 Tagen defekt. Das kann in Hotels minderer Qualität schon mal vorkommen. Habt Ihr für sie extra bezahlt (Aufpreis)? Wenn ja, Ersatzanspruch für die Tage, an denen sie nicht funktionierte. Wenn die Klimaanlage im Reisepreis enthalten war, habt Ihr Pech gehabt, wenn sie nicht funktionierte. Oder war das ein 4 oder 5-Sterne-Hotel? Dann sähe die Sachlage anders aus. Hier darf man erwarten, dass die Klimaanlage ‚tut‘. Ich denke der Essensgutschein war für diese ‚Unannehmlichkeit‘ gedacht.

Das Angebot, das Hotel gegen Aufpreis zu wechseln, wurde von der örtl. Reiseleitung unterbreitet, weil diese Möglichkeit eben auch bestand. Eine Verpflichung, den Aufpreis zu übernehmen, bestand für den Veranstalter nicht.

Es gibt Urteilsammlungen zu Reisemängeln. Dort ist aufgelistet, welche Entschädigungsleistungen Richter für welche Mängel den Klägern zugesprochen haben. Nach der Lektüre kommt man zu folgender Erkenntnis: Maßgebend für eine Reisepreisminderung ist der tatsächlich vorhandene Sachmangel unter Berücksichtigung des Reisezieles und des Reisepreises. In Afrika können nicht automatisch dieselben Erwartungen an ein Hotel/Zimmer/Aussenanlage/Umgebung gestellt werden, wie in Europa. Das steht bestimmt auch im Reisekatalog des Veranstalters.

Um künftig Frust zu vermeiden, rate ich, nicht nur die Hotel- und Zimmerbeschreibung GENAU zu lesen und ggf. VORAB im Reisebüro zu hinterfragen, sondern auch das, was sonst noch alles zum gewählten Urlaubsziel im Katalog steht.

Viele Grüße
von Mara