Reklamation einer Dunstabzugshaube online gekauft

Hallo …

Bitte um Hilfe:

Am 17.9.2020 habe ich auf einer Plattform eine Dunstabzugshaube der Fa Franke gekauft.
Diese Haube wurde 21.9. geliefert.
Als ich diese am 24.9. aufhängen wollte, stellte sich heraus, dass das eine Scharnier defekt war.

Sofort habe ich versucht dort auf der Plattform anzurufen, niemand ging ran.

Dann habe ich eine Mail mit Fotos an diese Plattform gesendet. Die Antwort war: Bitte um Geduld, sie geben die Reklamation am Franke weiter.

Was soll ich jetzt tun, damit ich alle Fristen einhalte … ?
Widerruf oder Frist für die Reklamation setzen ?

Danke euch für eure Hilfe

Eure Sun

Wenn Du das 14-tägige Rücktrittsrecht nutzen willst hast du ja nicht mehr viel Zeit.
Ich würde das nutzen. Ist zu ungewiss, mindestens würde es wohl dauern.
Bestelle danach dann ggf. neu in der Hoffnung die Haube ist dann OK.
Sollte inzwischen eine Ersatzlieferung kommen, dann sende die auch zurück.

MfG
duck313

Danke dir sehr …

14 Tägiges Rücktrittsrecht ist dass das Widerrufsrecht?

Was muss ich da tun ? Geht das per Mail ?
Und wer zahlt die Kosten des Rückversands ?

Das ist das (gesetzliche)Widerrufsrecht bei online Kauf (Versandhandel allgemein).

Sicherlich ist ein Rücksendeformular/Aufkleber dabei gewesen und Hinweise wie man das veranlasst.,
Ist das Paketversand oder kam das mit Spedition ?

Das mit den Rücksendekosten ? Auch das sollte in den Begleitschreiben stehen.

Hast Du denn noch nie was bestelltes wegen Nichtgefallen (Nicht passend zurückgeschickt ? Kann man ja heutzutage kaum glauben.

MfG
duck313

Nein, ich habe noch nie was zurück geschickt, denn ich lasse normalerweise den Klick in meiner Stadt …

Danke für dein Feedback !

Der hier vorgeschlagene Widerruf ist eigentlich etwas anderes als eine Reklamation. Daher unterscheiden sich die Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben. Dementsprechend würde ich hier die Sachmängelhaftung geltend machen und behelfsweise widerrufen. Setze eine Frist. Wenn Du per PayPal o. ä. bezahlt hast, eröffne einen Fall.

Ich weiss ja nicht, was Du hier mit „Plattform“ bezeichnest und welche Funktion Du auf dieser Plattform meinst, aber Du solltest beim Verkäufer reklamieren.

Hast Du die Antwort der Plattform in dokumentierte Form vorliegen?

Hallo …

mittlerweile hat sich doch jemand gemeldet. Die Haube ist zum Händler unterwegs. Ich hoffe, ich bekomme mein Geld zurück…

Schön und danke, dass du dich gemeldet hast .

Viele Grüße

Das hat welchen Sinn genau? Dass das Ding repariert und dann anschließend zum Händler zurück geschickt wird?
Und welche Frist muss man für einen Widerruf setzen? Im Gesetz finde ich da gar nichts zu.

Gegenfrage: was passiert, wenn die Sachmängelhaftung aus irgendeinem Grund nicht greift oder sich der VK quer stellt?

Will man diese dann durchboxen oder wäre es eine Alternative, einen einfachen Weg drum herum zu wählen?

grüße
lipi

1 Like

Es geht hier darum die Sachmängelhaftung durchzusetzen. Das behelfsweise widerrufen hilft dabei den Verkäufer zu animieren, sich zügig darum zu kümmern, denn an einem Widerruf hat er noch weniger Interesse. Zudem hilft es einem Laien vorsichtshalber zu widerrufen, wenn es sich nicht sicher ist, welche einzelnen Dinge sich aus seinen Rechten im konkreten Fall ergeben.

Warum Du nun die Frist ausschließlich auf den Widerruf beziehst, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber natürlich hat der Verkäufer auch beim Widerruf Fristen einzuhalten.

Wenn sich eine Frist aus den Gesetz ergibt, muss man sie eh nicht benennen, damit sie rechtliche Wirkung hat. Es verschaffen aber Klarheit, was der Fordernde erwartet, er sich der gesetzlichen Regelung bewusst ist und er gewillt ist, diese einzufordern.

Was genau könnte denn gegen dieses Greifen sprechen?

Und um auf meine Frage zurück zu kommen: welchen Sinn hat ein Pochen auf die Sachmängelhaftung bei gleichzeitigem Widerruf?

…hilf gar nichts, denn man kann nur widerrufen oder eben nicht. Es gibt ganz einfach keine Möglichkeit, den Widerruf irgendwie bis nach die Reparatur zu verschieben oder den Widerruf von irgendwas abhängig zu machen. Schau doch mal ins Gesetz, wie das dort steht, wenn du dich schon drauf berufst:
https://dejure.org/gesetze/BGB/356.html

Ich habe es geschrieben! Was soll diese seltsame Nachfragerei?

Zudem informiere dich besser! „Behelfsweise“ ist sehr offensichtlich nicht „gleichzeitig“. Aber wenn dir das Synonym „hilfsweise“ besser schmeckt: https://www.juraforum.de/forum/t/hilfsweise-und-ersatzweise.118164/

EOT

Welchen Teil von

hast du nicht verstanden?
Behelfsweise bedeutet, dass man etwas für den Fall erklärt, dass der andere Teil nicht wirkt. Also ein Abhängigmachen von diesem anderen Teil. Das kann man bei einem Widerruf aber eben nicht. Man kann nicht „widerrufen, aber nur, wenn die Reparatur nicht gemacht wird“. Wenn nach 14Tagen keine Reparatur stattgefunden hat, ist die Frist bereits abgelaufen. Die wird nämlich nicht durch die Reparaturversuche verlängert.

Kann es sein, dass du Widerruf mit Rücktritt verwechselst?